Informationsschrift | 1. aktualisierte Ausgabe, November 2019 | Planer & Architekten
Einheimische Nadelhölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft wie Fichte oder Kiefer sind im Hochbau bewährte Baumaterialien. Aufgrund ihrer geringen natürlichen Dauerhaftigkeit müssen diese jedoch vor holzzerstörenden Insekten und Pilzen geschützt werden (siehe Tabelle 1).
Wohl überlegter Holzschutz ist auch nach der letzten Überarbeitung der Norm weiterhin gefragt!
Was Sie über Gebrauchsklassen im Hochbau wissen müssen:

Welche Maßnahmen schützen entsprechend Musterbauordnung §13 ?
Welche Ausführung bietet was?

Kann bereits die Möglichkeit eines Befalls rechtliche und/oder wirtschaftliche Folgen haben?
Aus vertragsrechtlicher Sicht schuldet der Auftragsnehmer ein Werk, das frei von Sachmängeln ist. Schon allein die Möglichkeit eines Befalls durch holzzerstörende Insekten kann einen Sachmangel darstellen, der vom Auftraggeber bzw. Bauherrn reklamiert werden kann (§ 633 BGB). Ein Verweis auf die Einhaltung der DIN 68800 schützt davor nicht!
Hinweis: Lesen Sie hierzu die Ausführungen zu den rechtlichen Aspekten in der Informationsschrift zu DIN 68800-1 der Deutschen Bauchemie (www.deutsche-bauchemie.de).
Was haben Planer und Ausführende zu tun?
Planer und Ausführende sind aufgefordert, Bauherren zum Für und Wider jeder Ausführungsart konsequent aufzuklären und zu beraten.
Welche Konsequenzen ergeben sich?
Zur Vermeidung des Risikos eventueller Sachmängel und zum Schutz vor einem Befall stehen geeignete Holzschutzmittel für den Hochbau zur Verfügung:
- Toxikologisch geprüft und sicher bei bestimmungsgemäßer Anwendung
- Nach Biozidrecht oder bauaufsichtlich zugelassen
- Wirksam gegen holzzerstörende Pilze und Insekten
Wählen Sie den sicheren Weg!
Detaillierte Informationen finden Sie in den Informationsschriften der Deutschen Bauchemie „Holzschutz nach DIN 68800-1 – eine Informationsschrift für Planer, Architekten, Ausführende und Bauherren“ und „Holzschutz nach DIN 68800-3 – eine Informationsschrift für Planer, Architekten, Ausführende und Bauherren“.
Bildnachweis:
Fa. Kurt Obermeier GmbH & Co. KG, Bad Berleburg

