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Zulassung nach Biozidrecht

MT

Zulassung von Biozid-Produkten (u. a. Holzschutzmittel) nach den Vorgaben des europäischen Biozidrechts; nationale Zulassungsstelle ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, www.baua.de

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