Richtlinie | 1. Ausgabe, Juli 2020 | Hersteller, Planer & Architekten, Verarbeiter

Vorwort
Im Juli 1993 erschien das ibh-Merkblatt „Bauwerksabdichtungen mit zementgebundenen starren und flexiblen Dichtungsschlämmen“, das sukzessive von den beiden Richtlinien „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit flexiblen Dichtungsschlämmen“ (Januar 1999) sowie „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Bauteilen mit mineralischen Dichtungsschlämmen“ (Mai 2002) ersetzt wurde. Jede dieser Richtlinien hatte eine große Verbreitung sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form. Dies dokumentiert die hohe Akzeptanz bei Planern, Sachverständigen und Bauausführenden. Die Richtlinien leisten somit einen wichtigen Beitrag, um einem hohen Qualitätsanspruch bei der Abdichtung von Bauwerken nachzukommen.
Seit den letzten Ausgaben der beiden o. g. Richtlinien haben sich sowohl die gesetzlichen als auch die normativen Rahmenbedingungen gravierend verändert. So gilt mittlerweile das europäische Bauproduktenrecht auf Basis der europäischen Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 09.03.2011, und das nationale Bauordnungsrecht befindet sich in einer Phase der Neuausrichtung.
Die nationale Normung zur „Bauwerksabdichtung“ DIN 18195, Teile 1 bis 10, wurde völlig neu strukturiert, überarbeitet und überführt in das Normenwerk „Abdichtung von Bauwerken“ mit den Normenreihen DIN 18531 bis DIN 18535 und der Begriffsnorm DIN 18195. Zur Planung und Verarbeitung von MDS für die Abdichtung erdberührter Bauteile stehen die Teile 1 und 3 von DIN 18533 im Mittelpunkt.
Nach Vorliegen des neuen Normenwerkes „Abdichtung von Bauwerken“ wurde von der Deutschen Bauchemie entschieden, die beiden Richtlinien in die Richtlinie „Planung und Ausführung von Abdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen“ zusammenzuführen.
Die vorliegende 1. Ausgabe (Juli 2020) der Richtlinie löst die bisherigen Fassungen aus Mai 2002 und April 2006 ab.
Mit dieser Ausgabe wurde sowohl die Neugliederung der nationalen Bauwerksnormung umgesetzt, als auch die europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Die Richtlinie enthält detaillierte Verarbeitungshinweise, um die Ausführungssicherheit sowohl im Neubau als auch beim Bauen im Bestand weiter zu erhöhen.
Die vorliegende Richtlinie wurde von den nachfolgend genannten Verbänden herausgegeben:
- Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V. Ausbildungsbeirat Abdichtung e. V.
- Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V.
- Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.
- Deutsche Bauchemie e. V.
- Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e. V.
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
Die „MDS-Richtlinie” steht jedermann zur Anwendung frei. Wer sie nutzt, hat für die richtige Umsetzung im konkreten Fall Sorge zu tragen. Das Anwenden dieser Richtlinie entbindet niemanden von der Verantwortung für eigenes Handeln. Die in dieser Richtlinie enthaltenen Abbildungen sind Prinzipskizzen, die die textlichen Beschreibungen ergänzen. Als Beispiel einer möglichen Ausführungsart eines bestimmten Teilbereiches stellen sie keine Lösung einer Gesamtsituation dar und sind nicht maßstabsgerecht.
Die Deutsche Bauchemie e. V. bittet alle Anwender dieser Richtlinie darum, ihre Erfahrungen und Anmerkungen zu dieser Veröffentlichung der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Teil A PLANUNG UND GRUNDLAGEN
1 Anwendungsbereich und Zweck
Diese Richtlinie beschreibt Abdichtungen von Bauwerken oder Bauteilen mit mineralischer Dichtungsschlämme (MDS).
Die Richtlinie erfasst:
- die Abdichtung von erdberührten Bodenplatten und Außenwandflächen gegen Bodenfeuchte und nicht aufstauendes Sickerwasser
- die waagerechte Abdichtung in und unter Wänden
- die Abdichtung von Wandsockeln gegen Oberflächen- und Spritzwasser
- die Abdichtung erdberührter Bauteile gegen aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser bis 3 m Wassersäule
- die Abdichtung von Übergängen von Flächenabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand
- die streifenförmige außenliegende Abdichtung von Fugen zwischen Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand
- die Abdichtung von Brauchwasserbehältern gegen von innen drückendes Wasser
Die Richtlinie dient:
- als Grundlage für die Planung von Abdichtungen mit rissüberbrückenden MDS und nicht rissüberbrückenden MDS
- als Grundlage für die Ausführung von Abdichtungen mit MDS, der Festlegung von Grundanforderungen und Grenzwerten
- als Hinweis für Qualitätssicherungsmaßnahmen auf der Baustelle
- als Grundlage zur Beurteilung von ausgeführten Abdichtungen mit MDS
Neben dieser Richtlinie sind ggf. folgende Regelwerke zu beachten:
- DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken – Begriffe“
- DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“
- DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“
- DIN 4030 „Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase“
- DIN EN 1996-2/NA Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk (Abdichtungen in und unter Wänden)
- VOB – Teil C – ATV „Abdichtungsarbeiten“ DIN 18336
- WTA-Merkblatt 4-6 „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile”
- WTA-Merkblatt 4-9 „Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln“
Die MDS-Richtlinie gilt nicht für die Planung und Ausführung:
- von Abdichtungen von Deponien, Erdbauwerken und Tunneln
- von Abdichtungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zur Herstellung von Abdichtungen mit bauphysikalischen Anforderungen an den Wasserdampfdiffusionswiderstand der Abdichtung
- von Abdichtungen von Behältern und Becken mit hygienischen oder gesundheitlichen Anforderungen an das Füllwasser (z. B. Trinkwasser)
- von Abdichtungen von baulichen Anlagen, die mit Abwasser beaufschlagt werden für Abdichtungen in Verbund mit Fliesen und Platten
*Andere Normen oder Regelungen für die betroffenen Produkte oder Verfahren innerhalb der Anwendungsbereiche dieser Richtlinie können Abweichungen von den Vorgaben erfordern oder erlauben.
2 Anforderungen an die Planung
Jede Abdichtung von Bauwerken ist sorgfältig zu planen und bereits in die Gesamtplanung des Bauwerks oder Bauteils mit einzubeziehen. In diesem Rahmen sind vom Planer auch die statischen, konstruktiven, bauphysikalischen und nutzungsspezifischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung und Ausführbarkeit von Details wie z. B. An-/Abschlüsse, Durchdringungen und Fugen zu legen.
In der zu erstellenden Leistungsbeschreibung sind neben den Angaben zur Baustelle und den zu verwendenden Stoffen auch die notwendigen ausführungstechnischen Arbeitsschritte detailliert aufzuführen. Einzelangaben sind der VOB – Teil C – ATV „Abdichtungsarbeiten“ DIN 18336 zu entnehmen.
Die Wahl der Abdichtung und deren Ausführung ist abhängig von
- der Art der Konstruktion und dem abzudichtenden Bauteil
- der zu erwartenden Wassereinwirkung und -qualität
- der zu erwartenden Lasteinwirkung
- der zu erwartenden Rissbildung und Rissbreitenänderung im Untergrund der vorgesehenen Raumnutzung
Zur fachgerechten Planung einer Abdichtung ist die Kenntnis des Bemessungswasserstandes (Bemessungsgrundwasserstand HGW/Bemessungshochwasserstand HHW) unerlässlich. Unnötig hohe Wassereinwirkungen auf das Bauwerk sind durch gezielte Bauwerksanordnung und Geländegestaltung zu vermeiden.
Vor Planungsbeginn muss sich der verantwortliche Planer unter anderem über die Eigenschaften des Baugrunds Klarheit verschaffen. Er hat in diesem Zusammenhang zu klären, ob der Boden wasserdurchlässig ist (Durchlässigkeitsbeiwert k > 10-4 m/s). Kann dieser Sachverhalt nicht zweifelsfrei festgestellt werden, muss ein Bodengutachten erstellt werden oder es ist der Durchlässigkeitsbeiwert k ≤ 10-4 m/s anzunehmen.
Wird bei wenig durchlässigem Boden (k ≤ 10-4 m/s) eine Dränung nach DIN 4095 vorgesehen, muss vorher geklärt werden, wie das anfallende Dränwasser sicher abgeleitet werden kann, da viele Kommunen in den Abwassersatzungen ein Einleitungsverbot für Dränwasser verankert haben. Bei Versickerung des Dränwassers auf dem Grundstück ist das Arbeitsblatt A 138 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) sinngemäß zu berücksichtigen.
Durch Form- oder Volumenänderungen des Bauteils können Risse oder Rissbreitenänderungen entstehen. Diese Änderungen sind zum einen konstruktionsspezifisch und werden zum anderen durch die anfallenden Lasten verursacht. Der verwendete Abdichtungsstoff muss in der Lage sein, die zu erwartenden Risse oder Rissbreitenänderungen dauerhaft zu überbrücken.
Raumnutzungsklassen sind bei der erdberührten Bauwerksabdichtung relevant. Rissüberbrückende MDS werden bei der Raumnutzungsklasse RN1-E und RN2-E eingesetzt.
Die Abdichtung ist mindestens 30 cm über die Geländeoberkante (GOK) zu planen. Die nachfolgende Geländeregulierung muss so erfolgen, dass die Abdichtung mindestens 15 cm über Geländeoberkante reicht, in exponierten Lagen, z. B. in Gebieten mit hohem Schneeaufkommen, auch mehr.
Werden barrierefreie Türdurchgänge oder andere Anschlüsse mit verringerter Anschlusshöhe geplant, müssen geeignete Maßnahmen gegen Spritz- und Stauwasser ergriffen werden. Übergänge mit einer Schwellenhöhe ≤ 15 cm sind in Bezug auf die Abdichtung als Sonderkonstruktion zu planen. Insbesondere für niveaugleiche Übergänge (barrierefreie Bauweise) kann in der Regel die Abdichtungsschicht allein die Funktion der Dichtheit am Türanschluss nicht sicherstellen.
Darüber hinaus sind Abschlüsse an bodentiefen Fenstern oder Türen ohne oder mit geringer Aufkantung durch zusätzliche Maßnahmen, z. B. durch ausreichend große Vordächer, Fassadenrücksprünge und/oder unmittelbar entwässerten Rinnen mit Rostabdeckungen, vor starker Wassereinwirkung zu schützen. Das Oberflächengefälle ist konstruktiv so zu gestalten, dass das Niederschlagswasser vom Bauteil weggeführt wird.
Anschlüsse von Lichtschächten oder Kellerabgängen sind in die Planung mit einzubeziehen.
3 Definition der Einwirkungen und Nutzung
3.1 Wassereinwirkungsklassen
Folgende Wassereinwirkungsklassen Wx-E nach DIN 18533-1 oder Wx-B nach DIN 18535-1 sind zu unterscheiden (W = Wassereinwirkung; x = Klasse; E = Erdberührt; B = Behälter):

*Keine Stauwasserbildung oberhalb des Grundwasserspiegels erlaubt
Wassereinwirkungsklasse W1-E
Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser
Die Mindestwassereinwirkung auf ein erdberührtes Bauwerk ist Bodenfeuchte und liegt vor bei stark durchlässigem Boden. Bei wenig durchlässigem Boden kann durch Dränung die gleiche Wassereinwirkungsklasse erreicht werden. Dementsprechend wird unterschieden zwischen W1.1-E und W1.2-E.
W1.1-E liegt vor, wenn Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser bis mindestens 50 cm unterhalb der Abdichtungsebene versickert und auch nicht vorübergehend aufstauen kann (mindestens 50 cm oberhalb des Bemessungswasserstandes).


W1.2-E liegt vor, wenn wenig wasserdurchlässiger Baugrund (k ≤ 10–4 m/s) vorliegt und die Abdichtungsebene mindestens 50 cm oberhalb des Bemessungswasserstands liegt. Es ist sicher zu stellen, dass das anfallende Wasser vom Baukörper durch eine funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 abgeleitet wird. Stauwasser wird so dauerhaft vermieden.

Wassereinwirkungsklasse W2-E
Drückendes Wasser
Wirkt drückendes Wasser, z. B. als Stau-, Grund- oder Hochwasser auf den Baukörper ein, liegt die Wassereinwirkungsklasse W2-E vor. Unterschieden wird zwischen mäßiger Einwirkung (W2.1-E) bei einem max. hydrostatischen Wasserdruck bis 3 m und hoher Einwirkung (W2.2-E) bei mehr als 3 m Wassersäule.
W2.1-E wird – abhängig von der Art der Wassereinwirkung (Stau-, Grund- bzw. Hochwasser) – in drei Situationen eingeteilt.



Wassereinwirkungsklasse W2.2-E
Hohe Einwirkung von drückendem Wasser
Die Wassereinwirkungsklasse W2.2-E liegt vor, wenn der Baugrund wenig wasserdurchlässig
ist und die Gründungstiefe des Bauteils > 3 m beträgt.
Die Wassereinwirkungsklasse W2.2-E unterscheidet 2 Situationen:
- Situation 1: Der Grundwasser- und Hochwasserstand liegt unterhalb der Gründungstiefe.
- Situation 2: Der Grundwasser- und Hochwasserstand liegt über 3 m der Gründungstiefe.
Wassereinwirkungsklasse W3-E
Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteter Decke
Mit dieser Wassereinwirkung ist zu rechnen, wenn auf eine nicht befahrene erdüberschüttete Deckenkonstruktion, Niederschlags- oder Sickerwasser einwirkt und durch die wasserdurchlässige Erdüberschüttung bis zur Abdichtung absickert. Die Ableitung erfolgt auf der Abdichtung ohne Stauwasserbildung z. B. durch geeignete Dränmaßnahmen oder entsprechender Gefälleausbildung. Die einwirkende Wassermenge kann durch anschließende aufgehende Bauteile wie z. B. Fassaden erheblich vergrößert werden und ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen.
Die Abdichtung einer erdüberschütteten Decke ist gegen Einwirkung aus nicht drückendem Wasser auszulegen (Abdichtungsebene mind. 30 cm über HHW/HGW), wobei die Anstauhöhe 10 cm nicht überschritten werden darf. Andernfalls ist die Abdichtung nach W2-E auszulegen.

Wassereinwirkungsklasse W4-E
Spritzwasser am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden
Am Wandsockel wirken Spritz- und Sickerwasser auf die Sockeloberflächen, Bodenplatten, und Fundamente ein. Wasser kann über Bodenplatten kapillar aufsteigen und in Außen- sowie Innenwände gelangen. Beim Wandsockel mit zweischaligem Mauerwerk kann abrinnendes Niederschlagswasser in den Schalenzwischenraum sickern. Diese Einwirkungen machen eine Fußpunkt-, Sockel- und Querschnittsabdichtung erforderlich (siehe Abbildungen 8 bis 10).
Am Wandsockel ist im Bereich von ca. 20 cm unter Geländeoberkante (GOK) bis ca. 30 cm über GOK mit W4-E zu rechnen, außer es liegt W2-E vor.



Wassereinwirkungsklassen von Behältern
Die Wassereinwirkungsklasse eines Behälters ist abhängig von der Füllhöhe.

3.2 Rissklassen und Rissüberbrückungsklassen
In Tabelle 3 werden zu einzelnen Rissklassen die zulässigen Neurissbildungen bzw. Rissbreitenänderungen definiert und Untergründe bzw. Baukonstruktionen zugeordnet. Nicht rissüberbrückende MDS dürfen nur auf Untergründen ohne Neurissbildung bzw. Rissweitenänderung eingesetzt werden. Rissüberbrückende MDS sind auch für Untergründe mit der Rissklasse R1-E geeignet. Eine Zuordnung in eine Rissüberbrückungsklasse erfolgt nur in DIN 18533 und gilt nur für Produkte mit rissüberbrückenden Eigenschaften. Abdichtungsbauarten, die in der Lage sind, Risse von ≤ 0,2 mm zu überbrücken, werden in RÜ1-E eingeordnet. Hierzu gehören die rissüberbrückenden MDS.

In DIN 18535 sind R0-B bis R3-B definiert. Während bei R1-B bis R3-B die Werte für Neurissbildung/Rissbreitenänderung den Werten in Tabelle 3 entsprechen, ist bei R0-B eine Neurissbildung oder Rissbreitenänderung ausgeschlossen. Eine Zuordnung von Untergründen erfolgt in DIN 18535 ebenso wenig wie eine Zuordnung der Abdichtungsbauarten zu bestimmten Rissüberbrückungsklassen.
Die Abdichtungsschicht muss die zu erwartenden Rissbreitenänderungen oder Rissneubildungen des Untergrundes überbrücken können. Die nachgewiesene Rissüberbrückungsklasse einer Abdichtungsbauart muss die entsprechende Rissklasse des Untergrundes erfüllen.
3.3 Raumnutzungsklassen und Standortklassifizierung von Behältern

Rissüberbrückende und nicht rissüberbrückende MDS können die Anforderungen an die Raumnutzungsklassen RN1-E bis RN2-E abdecken. Da nicht rissüberbrückende MDS in DIN 18533 nicht als Abdichtung geregelt sind, ist eine Herstellerfreigabe erforderlich.

Rissüberbrückende MDS können zur Abdichtung von Behältern im Außen- und Innenbereich gemäß S1-B und S2-B eingesetzt werden.
Nicht rissüberbrückende MDS können nur zur Abdichtung von Behältern im Außenbereich gemäß S1-B eingesetzt werden.
3.4 Fugen
Die Anordnung und die Ausführung von Fugen benötigen eine sorgfältige Planung.
An Bewegungsfugen dürfen sich Bewegungen aus Gebäudeteilen nicht so auswirken, dass die Funktionsfähigkeit der Abdichtung beeinträchtigt wird. Dazu muss die Planung der Fugen auf die jeweilige Art der Abdichtung sowie auf die Art, Richtung, Größe und Häufi gkeit der zu erwartenden Bewegungen abgestimmt sein.
Es wird unterschieden in Fugen des Typs I und II.
Fugen des Typs I sind Fugen für langsam ablaufende und einmalige oder selten wiederholte Bewegungen, z. B. Setzungsbewegungen, Schwindverkürzungen oder Längenänderungen in erdberührten Bauteilen. Dabei dürfen die Bewegungen der Fugenflanken sowohl für Einzelbewegungen als auch für kombinierte Bewegungen 5 mm nicht überschreiten.
Bei Überschreitung dieser Maße ist die Abdichtung über der Fuge nach Fugentyp II auszuführen. Fugen zwischen zwei Haustrennwänden auf durchgehender Bodenplatte sind dem Fugentyp I zuzuordnen.
Fugen des Typs II sind Fugen für schnell ablaufende oder häufig wiederholte Bewegungen, z. B. Bewegungen durch wechselnde Verkehrslasten oder Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen. Diese Fugen befinden sich in der Regel oberhalb der Geländeoberfläche und werden deshalb in der vorliegenden Richtlinie für erdberührte Bauteile nicht behandelt.
Fugen in Behältern sind als Abdichtung so zu planen und auszuführen, dass sie den Belastungen aus Nutzung und Bewegungen dauerhaft standhalten.
4 Stoffe
4.1 Allgemeines
Alle in Kombination eingesetzten Abdichtungsmaterialien müssen miteinander verträglich sein und eine ausreichende Haftung untereinander besitzen. Deshalb sollen Produktsysteme verwendet werden und keine Komponenten aus unterschiedlichen Produktsystemen miteinander kombiniert werden.
Verträglichkeit und Haftung der Abdichtungsstoffe zu den unterschiedlichen Untergründen (z. B. Mauerwerk, Beton, Durchdringungen, Fugenbändern) müssen ebenfalls gegeben sein.
4.2 Grundierungen
Grundierungen regulieren die Saugfähigkeit des Untergrundes, binden den Staub auf der Oberfläche und stellen die Haftung der nachfolgenden MDS sicher. In Abhängigkeit von der Art des Untergrundes und der gewählten Grundierung können sie eindringen und den Untergrund verfestigen.
4.3 Nicht rissüberbrückende Mineralische Dichtungsschlämmen
Nicht rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen bestehen im Wesentlichen aus Zement, Gesteinskörnung und besonderen Zusatzstoffen bzw. Zusatzmitteln. Sie werden zur Verarbeitung in der Regel mit Wasser angemischt und binden hydraulisch ab.
4.4 Rissüberbrückende Mineralische Dichtungsschlämmen
Rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen sind 1- oder 2-Komponentensysteme, die im Wesentlichen aus Zement, Gesteinskörnung und weiteren Additiven bestehen. Aufgrund der flexibilisierenden Additive weist die Beschichtung rissüberbrückende Eigenschaften auf.
4.5 Egalisierungs- und Hohlkehlmörtel
Diese Mörtel bestehen im Wesentlichen aus Zement, Gesteinskörnung und besonderen Zusatzstoffen und/oder Zusatzmitteln. Sie werden zur Verarbeitung in der Regel mit Wasser angemischt und binden hydraulisch ab.
4.6 Stoffe für An- und Abschlüsse an Fugen und Durchdringungen
Für die Abdichtung von Fugen werden zur Absicherung bzw. Verstärkung Dichtbänder verwendet. Lieferformen sind bahnenförmige Dichtstreifen mit integrierten Gewebe- oder Vlieskaschierungen. Die Kaschierungen können vollflächig oder ausschließlich im Anschlussbereich ausgeführt sein. Die Verklebungen können mit rissüberbrückenden MDS, geeigneten Reaktionsharzen oder Dichtklebern hinterlaufsicher nach Herstellerangaben erfolgen. Die Ausbildung der Fuge in der Bauwerkskonstruktion muss auf die Fugenabdichtung sowie auf die Art, Richtung und Größe der aufzunehmenden Bewegungen abgestimmt sein.
Die Ausführung von Durchdringungen in Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und nicht drückendem Wasser bei erdberührten Wänden und Bodenplatten sind auch ohne Los-/Festflanschkonstruktion zulässig. Gleiches gilt für die Abdichtung von Durchdringungen gegen Spritzwasser im Wandsockel. Die Abdichtung erfolgt kehlförmig mit einem geeigneten Dichtmörtel unter zusätzlicher Verwendung einer rissüberbrückenden MDS, durch Einarbeitung einer Dichtmanschette in die rissüberbrückende MDS oder mit Verklebung einer Verstärkungseinlage im Übergangsbereich auf einen Klebeflansch mit rissüberbrückender MDS.
Bei drückendem Wasser sind Durchdringungen zwingend als Los-/Festflanschkonstruktionen auszuführen. Die Abdichtung aus rissüberbrückender MDS wird auf den Flansch aufgetragen. Der Übergangsbereich zum Untergrund kann herstellerbedingt z. B. mit Dichtmanschetten oder Verstärkungseinlage abgesichert werden.
4.7 Schutzschichten
Schutzschichten müssen die Abdichtung dauerhaft und sicher vor Beschädigungen schützen. Als Schutzschicht eignen sich z. B.
- Mehrlagige Noppenbahnen mit Gleit-, Schutz- und Lastverteilungsschicht Schutzestriche auf geeigneter Trennlage
- Putzmörtel gemäß DIN EN 998, CS III und CS IV
- Vormauerungen nach Eurocode 6
- Bautenschutzmatten und –platten aus Gummi- oder Polyethylengranulat
- Beton, mindestens Güte C 8/10, nach DIN EN 206-1, Dicke mindestens 50 mm
- Mauerwerk mit vermörtelter Fuge zur Abdichtungsseite, Dicke mindestens 115 mm
- Betonplatten, Dicke mindestens 50 mm, auf Schutzlage
- Perimeterdämmplatten aus Hartschaum oder Schaumglas
- Dränmatten/-platten
- Fliesen oder Platten
5 Anforderungen an MDS
Bauprodukte, die dazu beitragen, dass Bauwerke bzw. Bauteile vor Feuchtigkeit von außen geschützt werden, sind gemäß den Bauordnungen der Länder von bauaufsichtlicher Relevanz. Entsprechend fordern die in den Landesbauordnungen verankerten technischen Baubestimmungen für Materialien zur Bauwerksabdichtung im erdberührten Bereich Verwendbarkeitsnachweise und/oder Übereinstimmungsnachweise.
In Abschnitt B der MVV TB, laufende Nummer C 3.26, ist geregelt, dass für mineralische Dichtungsschlämmen für Bauwerksabdichtungen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) als Verwendbarkeitsnachweis vorliegen muss und dass das Übereinstimmungsnachweisverfahren ÜHP – Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle – angewendet wird. Produkte, die diesen Regelungen entsprechen, sind mit dem Übereinstimmungszeichen („Ü-Zeichen”) gekennzeichnet.
Die Eigenschaften, die im Rahmen des abP nachzuweisen sind und die anzuwendenden Prüfverfahren sind in den „Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für starre und flexible mineralische Dichtungsschlämmen sowie flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen für die Abdichtung von Bauwerken (PG-MDS/FPD – 11.2016)“ festgelegt, veröffentlicht auf der Internetseite des DIBt.
Rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen müssen der Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E gemäß DIN 18533-1 entsprechen.
6 Geeignete Untergründe
Die grundsätzlich zur Aufnahme einer Abdichtung aus MDS geeigneten Untergründe sind:
- Mauerwerk nach DIN 1053 und DIN EN 1996
- Beton/Stahlbeton (EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2)
- Putz (DIN 18550)
- Mörtelgruppe P III, CS III, CS IV nach DIN EN 998-1
Andere, oben nicht genannte Untergründe sind für den jeweiligen Anwendungsfall auf ihre Eignung zu prüfen.
MDS können rissüberbrückend und nicht rissüberbrückend sein. In Tabelle 3 (Teil A, Abschnitt 3.2) werden Untergründe bzw. Baukonstruktionen bestimmten Rissklassen zugeordnet. Welche MDS auf welchem Untergrund angewendet werden darf, hängt nicht nur von der Einstufung in die Rissklasse ab, sondern auch von der Wassereinwirkungsklasse oder ggf. von durchgeführten Untergrundvorbereitungen.
Neurissbildung und Rissbreitenänderungen im Untergrund sind bei Verwendung von nicht rissüberbrückenden MDS unzulässig. Daher sind im Untergrund vorhandene Risse nach Abklingen/Beseitigen der Rissursache in einem gesonderten Arbeitsgang, entsprechend der vorhandenen Rissart und Rissbreite, kraftschlüssig zu schließen.
Rissüberbrückende MDS sind bei Neurissbildung und Rissbreitenänderung bis 0,2 mm (RÜ-1) zulässig.
Alle Untergründe müssen fest und tragfähig sein. Sie müssen weiterhin frei sein von
- Frost,
- trennenden Substanzen,
- Fehlstellen und Hohllagen,
- Graten oder scharfkantigen Unebenheiten,
- Mörtel- oder Betonüberstand sowie Steinversatz.
Bei der Abdichtung von Behältern und Becken muss der Beton für die Anwendung von nicht rissüberbrückenden MDS ein Mindestalter von 6 Monaten bzw. bei rissüberbrückenden MDS von 3 Monaten aufweisen.
7 Zuordnung und Einsatzgebiete von MDS

8 Anforderung an den Ausführenden
Die Abdichtung von Bauteilen mit MDS erfordert bauartspezifische Fachkenntnisse und Fertigkeiten. Die Abdichtungsarbeiten müssen deshalb von fachlich qualifizierten Verarbeitern vorgenommen werden. Diese Fachkenntnisse und Fertigkeiten können beispielsweise bei den Mitgliedsunternehmen der Deutschen Bauchemie erworben werden.
9 Arbeitssicherheit, Transport und Entsorgung
Die aktuellen Hinweise zur Arbeitssicherheit, zum Transport des Materials und zur Materialentsorgung sind dem Sicherheitsdatenblatt des Materialherstellers zu entnehmen. Bei kennzeichnungspflichtigen Produkten befindet sich die Kennzeichnung auf dem Gebinde. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zu beachten.
Detaillierte Informationen zu den Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit MDS-Abdichtungen sind von GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) und der Deutschen Bauchemie e.V. in Form eines GISCODEs erarbeitet worden und können u. a. über das EDV-Programm WINGIS oder im Internet (www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/) abgerufen werden. Dieses System unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten.
Restentleerte Gebinde sind einem Entsorgungssystem zuzuführen. Der Hersteller gibt den jeweiligen Entsorgungspartner auf dem Gebinde an. Bei der Entsorgung von Restmaterial sind die regionalen Bestimmungen sowie die Abfallschlüsselnummer zu beachten. Angaben hierzu sind dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers zu entnehmen.
TEIL B AUSFÜHRUNG NACH NORM
1 Allgemeines
1.1 Untergrundprüfung
Die Überprüfung erfolgt durch
- Wischprüfung zur Feststellung von Staub
- Kratzprüfung zur Feststellung der Oberflächenfestigkeit
- Klopfprüfung zur Feststellung von Hohllagen
- Benetzen zur Feststellung des Saugverhaltens
1.2 Vorbereitung
Sind bei den Prüfungen trennende Substanzen wie z. B. Betontrennmittel und Nachbehandlungsmittel festgestellt worden, sind sie z. B. durch Hochdruckwasserstrahl zu entfernen. Staub oder lose Bestandteile sind abzufegen. Sinterschichten und fest haftende Verunreinigungen sowie Unebenheiten durch Mörtelreste oder entstandene Grate beim Betonieren sind mechanisch zu entfernen. Hohllagen sind freizulegen. Außenecken/Kanten müssen gefast werden.
Unvermörtelte Stoßfugen, Vertiefungen und Fehlstellen größer 5 mm, wie z. B. Mörteltaschen, Griffhilfen oder Ausbrüche, sind mit geeigneten Mörteln (siehe Teil A, Abschnitt 4.5) zu schließen. Fehlstellen mit einer Größe von mehr als 5 mm Durchmesser, die beim Betonieren entstanden sind, müssen ebenfalls mineralisch geschlossen werden. Freigelegte Hohllagen werden mit gleichem Mörtel wieder aufgefüllt.
Unvermörtelte Stoßfugen, Vertiefungen und Fehlstellen bis 5 mm können mit MDS im Schlämmverfahren oder mittels Kratzspachtelung geschlossen werden. Die Verarbeitung muss auf dem mattfeucht vorgenässten bzw. grundierten Untergrund erfolgen. Dieser Arbeitsgang ist keine Abdichtungslage.
Innenecken und Wand/Bodenanschlüsse sind mit einer untergrund-/systemkompatiblen Dichtungskehle mit ca. 5 cm Radius auszurunden. Zur Haftverbesserung ist zuvor eine Haftbrücke aufzutragen. Die Verarbeitung erfolgt frisch in frisch. Alternativ können systemkompatible Dichtbänder verwendet werden. Diese Ausführung wird in DIN 18535 beschrieben.
Die Vorbereitungsmaßnahmen müssen vor dem nächsten Arbeitsgang abgeschlossen und die Materialien soweit erhärtet sein, dass sie durch den nachfolgenden Auftrag nicht geschädigt werden können.
Neben den oben beschriebenen allgemeinen Maßnahmen sind untergrundspezifische Vorbereitungen notwendig.
Mauerwerk:
- Außenseitig überstehende Mauersperrbahnen am Wandfußpunkt sind vor Ausbildung einer Dichtungskehle oder der Flächenabdichtung abzuschneiden
- Steinversätze sind zu egalisieren
- Mauerwerkskronen sind vor eindringendem Wasser zu schützen
Beton:
- Mechanische Untergrundvorbereitung zur Öffnung von Poren und Vermeidung von Blasenbildung
- Kratzspachtelung zum Verschließen von Poren und Vermeidung von Blasenbildung
- Mechanisch abtragende Untergrundvorbereitung (Rautiefe gemäß Herstellerangaben) bei Anschluss von MDS-Abdichtungen an Betonbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand sowie bei der Abdichtung von Behältern und Becken
Verputzte Oberfläche:
- Sandende Oberflächen sind zu entfernen oder durch geeignete Materialien zu verfestigen
1.3 Vorbehandlung
Vorbehandlungen des Untergrundes zur Aufnahme der MDS sind je nach System zu unterscheiden. Gemäß Herstellervorgaben ist der Untergrund vorzunässen oder zu grundieren.
Zur Reduzierung des Saugverhaltens ist der staubfreie Untergrund ausreichend lange vor dem Abdichtungsauftrag intensiv, bis zur Sättigung der Porenräume, vorzunässen. Die Oberfläche muss vor dem nachfolgenden Auftrag wieder mattfeucht abtrocknen.
Ggf. kann gemäß Herstellerangaben zur Bindung von feinem Staub der Untergrund auch mit einer auf das nachfolgende Beschichtungssystem abgestimmten Grundierung oder Voranstrich behandelt werden.
1.4 Verarbeitung der Beschichtung
Bauwerksabdichtungen mit MDS dürfen nur bei Witterungsverhältnissen, die sich nicht nachteilig auf die zu erwartende Leistung auswirken können, ausgeführt werden. Hierzu gehören u. a. direkte Sonneneinstrahlung, aufgeheizte Untergründe, Regen, starker Wind sowie Luft- und Bauteiltemperaturen unter +5 °C bzw. über +30 °C. Gegebenenfalls sind entsprechende Schutzmaßnahmen vor und während des Auftrags zu treffen, um die MDS vor Schäden zu schützen. Diese Maßnahmen sind bis zur entsprechenden Beständigkeit vorzuhalten.
MDS sind grundsätzlich zur Abdichtung senkrechter, waagerechter und geneigter Bauteile einsetzbar. Die Verarbeitung erfolgt je nach Konsistenz im Streich-, Spachtel- oder Spritzverfahren. MDS sind in mindestens zwei Arbeitsgängen, fehlstellenfrei, gleichmäßig und als zusammenhängende Abdichtungsschicht mit einer Mindesttrockenschichtdicke dmin von 2 mm aufzutragen. Diese Mindesttrockenschichtdicke gilt für alle Anwendungen
mit nicht rissüberbrückenden MDS und rissüberbrückenden MDS im Anwendungsbereich DIN 18533 und DIN 18535 und ist nicht zu unterschreiten. Ist in einem abP des Abdichtungsproduktes ein höherer Wert angegeben, so gilt dieser. Die zur Erlangung der Mindesttrockenschichtdicke erforderliche Nassschichtdicke ist vom Hersteller anzugeben und muss neben dem ggf. vorhandenen Schwund, der beim Trocknen entsteht, auch den Schichtdickenzuschlag dz berücksichtigen (siehe auch Teil B, Abschnitt 6).
Die vom Hersteller angegebene maximale Nassschichtdicke je Auftrag ist einzuhalten. Während in der erdberührten Bauwerksabdichtung die Aufträge frisch in frisch erfolgen dürfen, kann bei der Behälter- oder Beckenabdichtung der Folgeauftrag erst nach ausreichender Trocknung des ersten erfolgen.
1.5 Nachbehandlung
Die Nachbehandlung beginnt unmittelbar nach Fertigstellung der Beschichtung. Die Art und Dauer ist vom Hersteller produktspezifisch anzugeben. Hierbei können sich Nachbehandlungsmaßnahmen von nicht rissüberbrückenden MDS und rissüberbrückenden MDS unterscheiden.
Nach der Verarbeitung ist die nicht rissüberbrückende MDS in den ersten Tagen durch geeignete Maßnahmen vor einem zu schnellen Feuchtigkeitsentzug und Frost zu schützen. Dieses kann durch regelmäßige Befeuchtung oder durch Abhängen bzw. Abdecken mit PE-Folien erfolgen. Bei rissüberbrückenden MDS ist die optimale Verfilmung der polymeren Bestandteile zu gewährleisten. Dazu sind diese ohne übermäßigen Feuchtigkeitseintrag vor Frost und vorzeitiger Austrocknung, z. B. durch Abhängen bzw. Abdecken mit PE-Folien, zu schützen.
2 Ausführung in Abhängigkeit von der Wassereinwirkungsklasse
2.1 Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser
Die Abdichtung der erdberührten Wand oder Bodenplatte darf bei der Wassereinwirkungsklasse W1.1-E und W1.2-E für die Raumnutzungsklassen RN1-E und RN2-E mit rissüberbrückender MDS ausgeführt werden.
Rissüberbrückende MDS dürfen entsprechend der Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E nur auf Untergründe aufgebracht werden, die eine Rissbreitenbeschränkung der Klasse R1-E (≤ 0,2 mm) aufweisen.
In den Abbildungen 12 und 13 sind im Sockelbereich ein- bzw. zweischaliges Mauerwerk dargestellt. Bei einschaligem Mauerwerk ist die Vertikalabdichtung im Bereich des Sockels als Sockelabdichtung (W4-E) fortzuführen. Bei zweischaligem Mauerwerk muss neben der Sockelabdichtung z. B. auch die Aufstandsfläche eines Verblendmauerwerks in die Abdichtung einbezogen werden. Details hierzu siehe Abbildungen im Abschnitt 2.2.
Die Vertikalabdichtung ist ≥ 10 cm auf die Stirnseite der Bodenplatte herunterzuführen. Übergänge zwischen überstehender Bodenplatte und Wand sind mit einer untergrund-/systemkompatiblen Dichtungskehle mit ca. 5 cm Radius auszurunden. Alternativ kann die Ausführung des Übergangs mit einem Dichtband erfolgen.
Besteht die Querschnittsabdichtung aus einer rissüberbrückenden MDS, ist die Vertikalabdichtung an sie überlappend anzuschließen.


Bei einem bündigen Anschluss der Bodenplatte an die aufgehende Wand ist auf eine hohe Maßgenauigkeit zu achten, um die Abdichtung des Übergangs aufgrund von Wandüberständen nicht zu erschweren. Bei bündigem Anschluss ist der Einbau eines Dichtbands oder einer Verstärkungseinlage im Übergangsbereich zu empfehlen.

2.2 Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden
Die Sockelabdichtung aus MDS ist mindestens in einem Bereich von 20 cm unter bis 30 cm über geplanter GOK auszuführen. Nach Geländeanpassung muss der Abdichtungsüberstand über GOK im Endzustand mindestens 15 cm betragen. Die Abdichtung ist in zwei Aufträgen aufzubringen. Die Mindesttrockenschichtdicke beträgt 2 mm.
a) Sockel mit Putz
Es ist ein für Spritzwasserbelastung geeigneter wasserabweisender Putz zu verwenden. Zusätzlich ist der Putz mit einem konstruktiven Feuchteschutz aus rissüberbrückender MDS mindestens 5 cm über GOK (im Endzustand) abzudichten, um vor kapillarer Wasseraufnahme zu schützen.

b) Sockel mit WDVS
Bei Verwendung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) ist sowohl der Wanduntergrund bis 30 cm über GOK (15 cm im Endzustand) als auch der Sockelputz mindestens 5 cm über GOK (im Endzustand) mit einer MDS vor Wassereinwirkung zu schützen.
Auf dem Putz ist eine rissüberbrückende MDS zu verwenden. Im Sockelbereich sind für die Wassereinwirkung geeignete Dämmstoffe (z. B. Perimeterdämmung) und Putze einzusetzen.

c) Sockel mit überstehendem Mauerwerk
Steht das im Sockelbereich abzudichtende Mauerwerk gegenüber dem Betonbauteil vor, ist bei der Ausführung der Sockelabdichtung zu beachten, dass die überstehende Steinunterseite geschlossen ist. Die Vorderseite des Steins sollte gerundet und muss frei von Graten sein. Ggf. müssen vorhandene Querschnittsabdichtungen aus Bahnenware bündig mit der Bodenplatte abgeschnitten werden. Die Ausführung der Abdichtung auf der Steinunterseite muss aufgrund der Lage besonders sorgfältig erfolgen. Die Anbindung an die Querschnittsabdichtung kann z. B. durch eine Dichtungskehle erfolgen oder durch Zuhilfenahme von Dichtungsbändern.

d) Sockel mit Verblendmauerwerk
Am Wandsockel mit zweischaligem Mauerwerk ist die Abdichtung auf der Tragschale bis 30 cm über GOK hochzuführen. Zur Sicherstellung einer durchgängigen Wärmedämmung ist anstelle einer Dichtungskehle im Übergang von der horizontalen zur vertikalen Abdichtung ein Dichtungsband einzulegen. Nach Geländeregulierung muss die Abdichtung noch mindestens 15 cm über GOK reichen. Der Anschluss an die Tragschale muss durch Ausziehen der MDS auf „0“ hinterlaufsicher erfolgen.
An der Innenseite des Verblendmauerwerkes abrinnendes Wasser wird über eine sogenannte L-Abdichtung nach außen geführt. Der Schalenzwischenraum wird durch die bahnenförmige L-Abdichtung mit Gefälle nach außen und im Bereich der Außenschale horizontal verlegt. Je nach Höhe gegenüber dem Gelände erfolgt ein Anschluss an die Vertikalabdichtung unterhalb des Geländes oder am Abdichtungsende auf der Tragschale. Die Systemverträglichkeiten müssen dabei berücksichtigt werden.

e) Kapillarwasser in und unter Wänden
Wurde die Bodenplatte ohne besondere wasserundurchlässige Eigenschaften hergestellt, so ist unter den Außen- und Innenwänden eine Querschnittsabdichtung einzubauen. Die waagerechte Abdichtung in oder unter Wänden kann mit MDS unmittelbar auf den vorbereiteten Betonuntergrund aufgetragen werden.
Zum Anschluss einer Abdichtungslage auf der Bodenplatte ist bei Innenwänden und bei Innenseiten von Außenwänden die MDS allseitig über den Wandquerschnitt hinaus fortzuführen. Es dürfen keine Feuchtebrücken zwischen Bodenplatte und aufgehenden Wänden entstehen. An der Außenseite von Außenwänden ist ein Fortführen der Querschnittsabdichtung notwendig, sofern die Bodenplatte übersteht.


2.3 Behälter- und Beckenabdichtungen gegen von innen drückendes Wasser (Brauchwasser)
Behälter und Becken können gemäß DIN 18535 mit nicht rissüberbrückender MDS oder rissüberbrückender MDS abgedichtet werden. Die Abdichtungsschicht wird dabei auf der wasserzugewandten Seite (Behälter-/Beckeninnenwand) aufgebracht. Nicht rissüberbrückende MDS eignen sich für Behälter und Becken der Rissklasse R0-B und der Standortklasse S1-B. Rissüberbrückende MDS dürfen darüber hinaus bis zur Rissklasse R1-B und der Standortklasse S2-B eingesetzt werden.
Die einzusetzenden MDS müssen ein abP nach PG-MDS/FPD aufweisen. Die in den abP‘s angegebene maximale Füllhöhe ist einzuhalten. Die Außenabdichtung bleibt in dieser Betrachtung unberücksichtigt.
In den Ecken sind Dichtbänder in die Abdichtung zu integrieren. Diese können entsprechend Teil A, Abschnitt 4.6 nur mit rissüberbrückender MDS eingesetzt werden.
Bei ausgerundeten Ecken mit einer Dichtungskehle kann auf eine Dichtbandeinlage verzichtet werden.
Bei Becken erfolgt die Abdichtung bis zu einer Höhe von mind. 15 cm oberhalb des Wasserspiegels. Ist ein hochliegender Wasserspiegel geplant, endet die Abdichtung an der Außenkante des Beckenkörpers. Hier ist ggf. ein Anschluss an andere Abdichtungen gemäß DIN 18533 oder DIN 18534 notwendig.

3 Durchdringungen, An- und Abschlüsse und Fugen
Durchdringungen (Rohrdurchführungen) können Abdichtungen in allen Ebenen durchstoßen. Die Ausführung muss in Abhängigkeit von der tatsächlichen Wassereinwirkungsklasse erfolgen.
Bei erdberührten Abdichtungen mit MDS dürfen Durchdringungen nur bei W1-E ausgebildet werden.
Der Anschluss der rissüberbrückenden MDS an das zu durchdringende Bauteil ist mit einem systemverträglichen Klebeflansch mit einer Flanschbreite von ≥ 50 mm auszuführen. Zur Vorbereitung des Flansches gehören insbesondere das Entfetten, Aufrauen und die Maßnahmen nach den Angaben des Herstellers.
Alternativ kann die MDS bei W1-E mit einer Einlage aus einer systemkompatiblen Dichtmanschette an die einzudichtende Durchdringung angeschlossen werden. Die Voraussetzung für die Ausführung dieser Abdichtungsvariante ist, dass keine mechanischen oder sonstigen Einwirkungen zu einer unplanmäßigen und damit die Abdichtung schädigenden Bewegung führen.

W1-E
Durchdringungen von MDS sind bei Behältern mittels Klebe- oder Los-/ Festflanschkonstruktion auszuführen und entsprechend der Wassereinwirkungsklasse auszulegen. Die Flanschbreiten müssen ≥ 5 cm betragen. Im Bereich des Übergangs Flansch zur Beckenwandung ist eine Verstärkungseinlage mit einer Mindesteinbindebreite von 5 cm über den Flanschrand hinaus in die MDS einzulegen und mit dem 2. Materialauftrag zu überarbeiten.

Bei Abläufen am Boden ist darauf zu achten, dass diese sich an der tiefsten Stelle befinden und die Konstruktion so gewählt wird, dass nach dem Auftragen der Abdichtung kein Wasseranstau entsteht.
In Teil B, Abschnitt 2, ist die Ausführung der Abdichtungen mit MDS für die einzelnen Wassereinwirkungsklassen beschrieben. Die dort enthaltenen Abbildungen geben auch den Hinweis zur Ausbildung von An- und Abschlüssen.
Vor Ort hergestellte, monolithische Lichtschächte sind in die Flächenabdichtung einzubeziehen.
Vorgefertigte Lichtschächte sollten erst nach Fertigstellung der Abdichtung mit MDS eingebaut werden. Die Unterkante der Bauwerksöffnungen sollte sich mindestens 15 cm oberhalb des Bemessungswasserstands befinden. Lichtschächte werden mit einer Überlappungsbreite von 10 cm, herstellerabhängig mit/ohne Verstärkungseinlage bzw. Dichtbandeinlage eingedichtet.
3.1 Ausbildung von Fugen
Mit rissüberbrückender MDS können Bewegungsfugen des Typs I bei der Wassereinwirkungsklasse W1–E mit einem auf das Abdichtungssystem abgestimmten Fugenband nach DIN 18533 abgedichtet werden. Dieses muss systemverträglich sein und eine Vlies- oder Gewebekaschierung zum Einbetten in die MDS besitzen.
Abhängig von den zu erwartenden Bewegungen (VK1-E bis VK3-E nach DIN 18533-1) und der Art des Dichtbandes, kann eine Schlaufenbildung erforderlich sein. Ein Überspachteln der Fugen ist unzulässig. Das Fugenband wird nach Herstellervorgaben mit folgenden Materialien am Untergrund verklebt oder in die erste Abdichtungslage eingebettet:
- Mineralische Dichtungsschlämme, rissüberbrückend (MDS)
- Reaktionsharzklebstoff
Anschließend sind die Fugenbandränder mit der 2. Lage der Flächenabdichtung zu überarbeiten.
Fugenbandstöße sind möglichst zu vermeiden. Sofern sie auftreten, müssen sie mit mindestens 50 mm überlappt werden. Herstellervorgaben sind zu beachten.
Fugen zwischen zwei Haustrennwänden auf durchgehender Bodenplatte werden in der Regel ohne Schlaufenbildung des Fugenbandes abgedichtet. Das untere Ende des Fugenbandes wird in die Flächenabdichtung der Bodenplatte eingearbeitet und muss hierfür geeignet sein (z. B. durch Gewebekaschierung des Endes).
Alle weiteren Arten von Bewegungsfugen, Bauteilfugen oder Fugen des Typs II sind als Sonderkonstruktionen auszuführen. Dies gilt auch für Behälterfugen.


4 Schutzmaßnahmen und Schutzschichten
4.1 Allgemeines
Materialien für Schutzmaßnahmen und/oder Schutzschichten müssen mit dem Abdichtungsmaterial verträglich sein. Auf ungeschützten Abdichtungen dürfen keine schädigenden Beanspruchungen, beispielsweise durch Geräte oder Gerüste einwirken. Ggf. sind objektbezogen gesonderte Schutzmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Die MDS ist vor schädigenden Stoffen und aggressiven Chemikalien zu schützen.
4.2 Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen dienen dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung während der Bauzeit. Sie können bei geeigneter Konstruktion auch die Aufgabe der Schutzschicht übernehmen.
Frisch aufgebrachte MDS sind nach dem Aufbringen gegen zu schnelles Austrocknen, sowie vor Frost und Niederschlägen, durch geeignete Maßnahmen, wie Abhängen mit Folien oder Einhausung, zu schützen. Ist eine Temperierung erforderlich, muss diese gleichmäßig, ohne Zugluft, erfolgen. Der Kontakt mit Grund-, Stau-, Füll- und Oberflächenwasser ist bis zur vollen Belastbarkeit der Abdichtung zu verhindern. Auf die Abdichtungsrückseite einwirkendes Wasser ist bei rissüberbrückenden MDS zu vermeiden, da hierdurch die Durchtrocknung und die Haftung gestört werden können.
4.3 Schutzschichten
Schutzschichten müssen Bauwerksabdichtungen dauerhaft vor schädigenden mechanischen, dynamischen und thermischen Belastungen schützen. Sie können in Einzelfällen weitere Funktionen (z. B. als Nutzschicht, Dämm- und/oder Dränschicht) übernehmen. Schutzschichten dürfen erst nach Erreichen einer ausreichenden Festigkeit der MDS aufgebracht werden. Punkt- und Linienlasten dürfen die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung nicht beeinträchtigen.
Schutzschichten sind so auszubilden, dass keine Kräfte parallel zur Abdichtungsebene auf diese wirken. Sofern die Kraftübertragung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Gleitschichten einzubauen. Bei horizontalen Abdichtungen gilt dies auch für Schutzestriche.
Die Wahl der Schutzschicht erfolgt in Abhängigkeit der zu erwartenden Beanspruchungen und der örtlichen Gegebenheiten. Bei der Herstellung von Schutzschichten darf die Abdichtung nicht beschädigt werden. Verunreinigungen auf der Abdichtung sind vorher ohne Beschädigung der Abdichtungsschicht zu entfernen.
Schutzschichten können auch aus Wärmedämmmaterialien (Perimeterdämmung) oder aus Dränschichten – die Eignung nach DIN 4095 vorausgesetzt – bestehen. Es ist Sorge dafür zu tragen, dass diese Schutzschichten sich nicht, zum Beispiel am Wand-Sohlen-Anschluss, in die Abdichtung eindrücken. Bei der Verklebung von Schutzschichten mit dem Untergrund muss ein Kleber verwendet werden, der auf MDS abgestimmt ist. Werden Perimeterdämmplatten verklebt, sind die Vorgaben des bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises des Dämmstoffes zu beachten.
Beim Ausbau von Baugrubenumschließungen, beispielsweise dem Ziehen von Bohlträgern (Spundbohlen) ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die Schutzschicht der Abdichtung nicht bewegt oder beschädigt wird.
Das Verfüllen der Baugrube muss nach den einschlägigen Richtlinien erfolgen. Das Verfüllgut ist lagenweise einzubringen und zu verdichten. Die Schutzschicht darf beim Verdichten nicht beschädigt werden. Erhöhte Lasten parallel zur Abdichtungsebene dürfen auf die Wände nicht einwirken. Mit der Abdichtung verbundene Schutzschichten dürfen sich durch das Verdichten des Erdreiches nicht bewegen, ggf. sind zusätzliche Maßnahmen z. B. Gleitschichten anzuordnen.
Bei Abdichtungen von Behältern oder Becken nach DIN 18535 sind Schutzschichten in der Regel nicht erforderlich. Wird aufgrund der Nutzung eine Schutzschicht notwendig, ist eine Ausführung als AIV-F mit Fliesen oder Platten möglich.
5 Nachbesserung an Abdichtungen aus MDS
Hohllagen und beschädigte Bereiche sind bis zu dem fest am Untergrund haftenden Bereich auszuschneiden und zu entfernen. Die Ränder der vorhandenen Abdichtung sind an der nachzubessernden Stelle durch Schleifen in einer Breite von ca. 5 cm anzuschrägen. Die Abdichtungsoberfläche und der Auftragsgrund sind mechanisch zu reinigen.
Schichtdickenunterschreitungen bedürfen einer Eingrenzung durch zusätzliche Schichtdickenkontrollen. Der eingegrenzte Bereich ist flächig mit 10 cm Überlappungsbreite zu überarbeiten.
Die zu überarbeitende Fläche ist ggf. zu reinigen und nach Herstellervorgaben zu grundieren oder mit einer Haftbrücke zu versehen. Zur Nachbesserung der Abdichtung ist kompatibles Material einzusetzen.
Bei Vertiefungen oder Fehlstellen erfolgt der erste Auftrag oberflächenbündig in der gleichen Schichtdicke der angrenzenden Fläche. Dieser muss ausreichend erhärten. Wenn die Abdichtung mit einer Verstärkungseinlage ausgeführt wurde, ist diese in die zweite Lage überlappend einzubauen.
Nachzubessernde Flächen und der angrenzende Bereich sind mit einer Überlappungsbreite von mindestens 10 cm „auf Null“ auslaufend zu überarbeiten.
6 Qualitätssicherung und Dokumentation
6.1 Allgemeines
MDS müssen für den vorgesehenen Anwendungsbereich über einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis gemäß PG-MDS/FPD verfügen und die in DIN 18535-3, Abs. 4 beschriebenen grundsätzlichen Anforderungen erfüllen. Die Kontrolle und Sicherstellung der erforderlichen Schichtdicken sowie der Durchtrocknung von MDS sind in den nachfolgenden Abschnitten geregelt.
6.2 Schichtdicken
a) Mindesttrockenschichtdicke
Die aus MDS hergestellte Abdichtungsschicht muss überall auf der abgedichteten Fläche die geforderte Mindesttrockenschichtdicke (dmin) von 2 mm bzw. gemäß abP aufweisen. Die einzuhaltende Mindesttrockenschichtdicke darf vor der Belastung durch Erddruck an keiner Stelle unterschritten werden.
b) Schichtdickenzuschlag
Als Voraussetzung für das Erreichen der Mindesttrockenschichtdicke sind vom Produkthersteller die dazugehörige Nassschichtdicke und die hierfür erforderliche Verbrauchsmenge pro m² anzugeben. In diesem Wert ist auch der Materialschwund der flüssig aufzubringenden MDS zu berücksichtigen.
Zur Sicherstellung der Mindesttrockenschichtdicke (dmin) ist ein Schichtdickenzuschlag (dz) zu berücksichtigen. Der Dickenzuschlag (dz) berücksichtigt verarbeitungsbedingte Schwankungen (dv) und den Mehrverbrauch für die Egalisierung des Untergrundes (du). Ist der Untergrund bereits ebenflächig hergestellt, entfällt du.
Der Schichtdickenzuschlag wird vom Produkthersteller angegeben. Wenn hierzu keine Informationen vorliegen, sollte ein Schichtdickenzuschlag von mindestens 25 % der Mindesttrockenschichtdicke gewählt werden.
c) Nassschichtdickenkontrolle
Die Einhaltung der Schichtdickenanforderung ist vom Ausführenden durch die Kontrolle der Verbrauchsmenge und der Nassschichtdicke sicherzustellen.
Die Schichtdickenkontrolle hat im frischen Zustand durch das Messen der Nassschichtdicke zu erfolgen. Am Ausführungsobjekt sind mindestens 20 Messungen bzw. mindestens 20 Messungen pro 100 m2 vorzunehmen. Die einzelnen Messpunkte sollten diagonal über die Fläche angeordnet sein. In Bereichen schwieriger Details wie beispielsweise Durchdringungen, Übergängen oder Anschlüssen sollte die Messpunktdichte erhöht werden. Wird eine Verstärkungseinlage in die Abdichtung eingebaut, sind die Schichtdicken der zwei Aufträge gesondert zu kontrollieren. Die Nassschichtdicke wird während des Beschichtungsvorganges bei jedem einzelnen Auftrag gemessen.
6.3 Dokumentation
Zur Qualitätssicherung wird eine Dokumentation der Abdichtungsausführung empfohlen. Dazu kann das Formblatt in Anhang 4 verwendet werden.
6.4 Bestätigungsprüfung
Die Bestätigungsprüfung ist nur in begründeten Fällen, z. B. bei fehlender Ausführungsdokumentation oder bei begründeten Zweifeln an der vorhandenen Mindesttrockenschichtdicke durchzuführen, da hierdurch die Abdichtung partiell zerstört wird. Sie dient dem Nachweis, dass die Mindesttrockenschichtdicke der ausgeführten Abdichtung eingehalten wurde.
Bei der Bestätigungsprüfung sind mindestens 10 Einzelprüfungen, gleichmäßig verteilt über eine repräsentative Abdichtungsfläche, durchzuführen. Mindestens einmal pro 100 m² ist dies in jedem Fall auszuführen. Die so ermittelten Einzelwerte sind auf 0,1 mm genau anzugeben. Der aus der Menge der Werte ermittelte kleinste Einzelwert darf die Mindesttrockenschichtdicke max. 10 % unterschreiten. Aus allen Einzelwerten wird der Mittelwert gebildet und auf 0,1 mm angegeben (nicht gerundet). Der so ermittelte Mittelwert darf die Mindesttrockenschichtdicke nicht unterschreiten.
Für die Prüfung können Verfahren nach DIN EN ISO 2808 angewendet werden. Hinweise hierzu gibt DIN 18195, Beiblatt 2.
TEIL C ANWENDUNG AUSSERHALB DER NORM
1 Allgemeines
Die neue Normreihe DIN 18531 bis DIN 18535 regelt für mineralische Dichtungsschlämmen nicht alle möglichen Verwendungen gemäß den definierten Wassereinwirkungsklassen. Darüber hinaus werden mineralische Dichtungsschlämmen für Bereiche eingesetzt, die keiner Wassereinwirkungsklasse zugeordnet werden können.
Der Teil C dieser Richtlinie befasst sich daher mit der Beschreibung von Anwendungen außerhalb der Normung, die entweder bauordnungsrechtlich geregelt sind oder für die es keine Regelung gibt, näheres hierzu siehe Anhang 1.
Dies sind folgende Anwendungen:
- mit abP geregelte Anwendungen innerhalb defi nierter Wassereinwirkungsklassen
- Anschluss der Abdichtung an Beton gemäß PG-ÜBB bzw. PG-FBB
- Zwischenabdichtungen zum Schutz von Abdichtungen, die keiner Wassereinwirkung von der Haftseite ausgesetzt sein dürfen, wie z. B. Dichtungsbahnen, Folien, Bitumendickbeschichtungen
- Negativabdichtungen, z. B. nachträgliche Innenabdichtung bei der Altbauinstandsetzung
Die Verarbeitung der bauordnungsrechtlich geregelten MDS in den folgenden Einsatzbereichen erfolgt grundsätzlich entsprechend der Beschreibung in Teil B. Die Hinweise zur Ausführung und Verarbeitung, die im abP benannt sind, müssen eingehalten werden. Insbesondere ergeben sich zum Teil abweichende Mindesttrockenschichtdicken. Die zu erwartenden Lastfälle müssen im abP der MDS abgedeckt sein.
2 Anwendung mit abP
2.1 Bodenfeuchte, nicht drückendes Wasser (W1-E)
Auf Stahlbetonuntergründen können nicht rissüberbrückende MDS außerhalb der Anwendung nach DIN 18533 (W1-E) eingesetzt werden. Soweit nach Fertigstellung der Bauteile mit Verformungen gerechnet werden muss, ist eine Abdichtung aus nicht rissüberbrückender MDS erst nach Abklingen der Rissbildung aufzutragen. Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass das Schwinden des Betons weitgehend abgeschlossen ist. Ein auftretender Riss darf sich nicht negativ auf die Funktion des Bauteils auswirken.
Auf Mauerwerk als Untergrund können rissüberbrückende MDS außerhalb der Anwendung nach DIN 18533 (W1-E) eingesetzt werden. In den abP’s wird für die Verwendung von rissüberbrückenden MDS die Einschränkung der Nutzung lediglich hinsichtlich der zu erwartenden Rissbildung vorgenommen. Damit kann Mauerwerk als Untergrund vorliegen. Es muss daher sichergestellt sein, dass zum Zeitpunkt des Auftrags der MDS eine nachträgliche Rissbreitenänderung bei max. 0,2 mm liegen darf. Die Begrenzung der Rissbreite ist durch verschiedene Maßnahmen möglich, z. B. durch Bewehrung, Schaffung entsprechender Mauerwerksdicke, Erhöhung der Auflast oder Verputzen.

2.2 Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser (W2.1-E)
Der Stahlbetonuntergrund ist hinsichtlich seiner Rissbreitenänderung bei rissüberbrückenden MDS rechnerisch auf 0,2 mm zu begrenzen. Beim Einsatz von nicht rissüberbrückenden MDS darf der Stahlbetonuntergrund keine Rissgefährdung aufweisen. Entsprechend der abP’s sind MDS bei erdberührten Bauteilen bis max. 3 m Wassersäule und 5 m Gründungstiefe bei der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E einsetzbar. Wird ein Anschluss an eine Bodenplatte aus WU-Betonkonstruktion vorgenommen, ist Teil C, Abschnitt 2.6, zu beachten.
2.3 Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken (W3-E)
In einem Großteil der zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Richtlinie gültigen abP’s für MDS ist der Lastfall „Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken“ nicht explizit aufgeführt. Dieser Verwendungsbereich entspricht einer Abdichtung von nicht stauendem Sickerwasser (LF1) im abP. Es gelten die Randbedingungen aus Abschnitt 2.1., 1. Absatz.
2.4 Spritzwasser am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden (W4-E)
Nicht rissüberbrückende MDS können nach Norm oberhalb GOK eingesetzt werden. Außerhalb der Norm werden sie auch im gesamten definierten Sockelbereich eingesetzt. Aufgrund der leichten Zugänglichkeit des Sockels ist der Auftrag nicht auf rissfreie Untergründe beschränkt, wenn nachträglich auftretende Risse unverzüglich saniert werden.
Nicht rissüberbrückende MDS können, sofern nach PG-MDS/FPD geprüft, als Querschnittsabdichtungen direkt auf der Betonbodenplatte eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um einen Anwendungsbereich, bei dem sich eine nachträgliche Rissbildung im in der Regel bewehrten Betonuntergrund nicht negativ auf die Funktionsfähigkeit der Abdichtung auswirkt.
2.5 Von innen drückendes Wasser auf Becken und Behälter (W1-B bis W2-B, Standort S2-B)
Nicht rissüberbrückende MDS, die nach PG-MDS/FPD geprüft sind, können als Behälterabdichtungen am Standort S2-B auf nicht rissgefährdeten Untergründen eingesetzt werden, wobei Ecken mit Dichtungskehlen auszurunden sind. Ist nach Fertigstellung der Bauteile mit Rissbildungen zu rechnen, ist die Abdichtung erst aufzutragen, wenn eine weitere Rissbreitenänderung ausgeschlossen ist.
2.6 Anschluss der Abdichtung an Beton gemäß Prüfgrundsätze PG-ÜBB bzw. PG-FBB
In Stau-, Grund- oder Hochwassersituationen (W2.1-E) muss der Übergang an die WU-Betonkonstruktion der Bodenplatte bei der Abdichtungsbauart mit MDS dauerhaft druckwasserdicht sein. Für diesen speziellen Anwendungsbereich muss die MDS über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis gemäß PG-FBB Teil 1 (vorher PG-ÜBB) verfügen.
Folgende Arbeitsschritte sind erforderlich:
- Die Stirnseite und der ggf. vorhandene Vorsprung der Bodenplatte sind mechanisch abtragend vorzubehandeln. Zementleimschichten sind zu entfernen
- Die Ausführungsdetails sind entsprechend dem abP durchzuführen

Beton mit hohem Wassereindringwiderstand benötigt beidseitig einer Fuge (gemäß PG-FBB) eine Abdichtung von je mindestens 15 cm Breite. Die Vorarbeiten an den Bauteilen sind nach Teil B, Abschnitt 1.2., durchzuführen. Anschließend wird eine Lage rissüberbrückende MDS aufgebracht. Nach dem ersten Arbeitsgang ist eine Verstärkungslage einzulegen. Anschließend wird eine zweite Abdichtungsschicht aufgetragen. Vor dem Auftrag der zweiten Abdichtungsschicht muss die erste Lage soweit getrocknet sein, dass sie durch den darauffolgenden Auftrag nicht beschädigt wird.
Die Mindesttrockenschichtdicke muss 2 mm betragen (ggf. abweichende Angaben im abP).
Statt einer Verstärkungseinlage kann ein systemverträgliches gewebekaschiertes Kunststoff- oder Elastomerband von mindestens 20 cm Breite in die rissüberbrückende MDS eingearbeitet werden. An Kreuzungspunkten von Fugen werden die Verstärkungseinlagen überlappt bzw. die Bänder miteinander überlappend verklebt.

3 Sonstige Anwendungen nicht rissüberbrückender MDS
Mineralische Dichtschlämmen werden auf mattfeuchten Untergründen eingesetzt. Sie haften und reagieren auch, wenn die Feuchtigkeit im Untergrund weiterhin vorhanden ist. Daher können sie als Zwischenabdichtungen zum Schutz der darauf anzuwendenden Abdichtungen eingesetzt werden, die keiner Wassereinwirkung an der Haftseite ausgesetzt sein dürfen. Ebenso eignen sich MDS als Negativabdichtungen in der Sanierung. Dabei wird die MDS auf der Innenseite des Mauerwerkes aufgebracht und verhindert so, dass Feuchtigkeit in tropfbar flüssiger Form aus dem Mauerwerk austritt. Dabei sind allerdings weitere Maßnahmen zu berücksichtigen. Beschrieben wird diese Art der Abdichtung z. B. im WTA-Merkblatt 4-6 „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile“.
Ebenso werden nicht rissüberbrückende MDS im Sockelbereich als Feuchteschutz alternativ zur Abdichtung nach DIN 18533 W4-E eingesetzt. Die MDS bietet auch bei einer Haarrissbildung einen ausreichenden Schutz und kann, da der Einsatz auf den nichterdberührten Bereich beschränkt ist, ggf. mit einfachen Mitteln überarbeitet werden.
Generell erfolgt die Verarbeitung, gleich bei welchem der oben angegebenen Einsätze, analog den Ausführungen im Teil B dieser Richtlinie.
ANHANG 1 HINWEISE ZUR VERTRAGSRECHTLICHEN VEREINBARUNG
Werden andere Bauweisen bzw. Materialien für die Bauausführung gewählt, als durch die anerkannten Regeln der Technik bzw. in einschlägigen DIN-Normen festgelegt sind, wie die streifenförmige Abdichtung von Fugen zwischen WU-Betonkonstruktionen, ist dies vertragsrechtlich zu vereinbaren.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber über ein Abweichen von den entsprechenden Regelungen aufklärt. Er hat im Rahmen dieser Aufklärung sämtliche Vor- und Nachteile, der von ihm angedachten Ausführungsweise bzw. des von ihm angedachten Stoffes zur Ausführung, gegenüber dem Auftraggeber darzulegen. Er hat auch dezidiert darauf hinzuweisen, dass von der entsprechenden Regel oder Norm abgewichen wird.
Die schriftliche Aufklärung ist in das Angebot aufzunehmen, das der Auftraggeber als Angebotsbestätigung unterzeichnet.
Der Auftragstext sollte dabei folgenden Absatz beinhalten:
„Der Auftraggeber erklärt, vom Auftragnehmer über das Abweichen der angebotenen Ausführungsart von den anerkannten Regeln der Technik umfassend informiert worden zu sein. Hierbei wurde der Auftraggeber auch über die Rechtsfolgen des Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufgeklärt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dies vollumfänglich verstanden zu haben. Bei einvernehmlich schriftlich vereinbarten Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik bzw. DIN-Normen wird der Auftragnehmer in Bezug auf die betreffende Regel der Technik bzw. DIN-Norm von der Haftung freigestellt. Gewährleistungsansprüche, die die Tauglichkeit der vorgeschlagenen Bauweise bzw. des vorgeschlagenen Abdichtungssystems und die ordnungsgemäße Werkleistung als solche betreffen, bleiben selbstverständlich vollumfänglich erhalten.“
Alternativ kann eine gesonderte Niederschrift verfasst werden, die ebenfalls vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist.
Falls der Auftraggeber aufgrund der Beratung durch den Auftragnehmer diese Unterschrift geleistet hat, kann die von den anerkannten Regeln der Technik abweichende Leistung bzw. der abweichende Baustoff in den Werkvertrag aufgenommen werden. Dem Auftraggeber ist im Falle dieses nachweisbaren Aufklärungsgespräches der Einwand gegenüber dem Auftragnehmer abgeschnitten, dieser sei von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen, habe insofern einen Mangel erarbeitet und solle nun das Gewerk neu erstellen.
Für die Tauglichkeit des vorgeschlagenen Stoffes, der vorgeschlagenen Bauweise bzw. die ordnungsgemäße Werkleistung als solche bleibt der Auftragnehmer selbstverständlich vollumfänglich verantwortlich.
Ist auf Seiten des Bauherrn ein Planer eingeschaltet und es wird im Leistungsverzeichnis oder planmäßig ein nicht DIN-gerechter Stoff vorgegeben, so obliegt es dem Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber Bedenken anzumelden.
Beharrt der Auftraggeber beweisbar auf den entsprechenden Vorgaben und hat der Auftragnehmer Bedenken angemeldet, kann dem Unternehmer später kein Vorwurf dahingehend gemacht werden, er sei von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen.
Auch dies ist schriftlich in der Angebotsbestätigung oder der gesonderten Niederschrift festzuhalten und vom Auftraggeber zu unterzeichnen.
ANHANG 2 ZITIERTE UND MITGELTENDE NORMEN, REGELWERKE UND MERKBLÄTTER
Normen:
- DIN 1045-2 „Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 2: Beton – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität – Anwendungsregeln zu DIN EN 202-1“
- DIN 1053 „Mauerwerk“
- DIN 4030 „Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase“
- DIN 4095 „Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen; Planung, Bemessung und Ausführung“
- DIN 18130 „Baugrund – Untersuchung von Bodenproben; Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwerts“
- DIN18195 „Abdichtung von Bauwerken – Begriffe“
- DIN18336 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Abdichtungsarbeiten”
- DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“
- DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“
- DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“
- DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“
- DIN 18550 „Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen“
– Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1:2016-09 für Außenputze
– Teil 2: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-2:2016-09 für Innenputze - DIN EN 206 „Beton – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität“
- DIN EN 998-1 „Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putzmörtel“
- DIN EN 1992-1-1 „Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
– Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau“ - DIN EN 1992-1-1/NA „National festgelegte Parameter – Eurocode 2“
- DIN EN 1996-1-1 „Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten“
– Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk;
– Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk;
– Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten - DIN EN 1996-1-1/NA „National festgelegte Parameter – Eurocode 6“
– Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk;
– Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk;
– Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten - DIN EN 14487 „Spritzbeton“
- DINENISO 2808 „Beschichtungsstoffe – Bestimmung der Schichtdicke“
Regelwerke, Merkblätter und Hinweise:
- DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)”
- DWA-Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“
- PG-FBB Teil 1 „Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in erdberührten Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindring widerstand; Teil 1: Abdichtungen für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte“
- PG-MDS/FPD „Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für starre und flexible mineralische Dichtungsschlämmen sowie flexible polymer modifizierte Dickbeschichtungen für die Abdichtung von Bauwerken“
- PG-ÜBB „Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (PG-ÜBB) (September 2010)“
- Sockelrichtlinie: Richtlinie Fassaden/Sockelputz/Außenanlagen, Fachverband der Stuckateure
- WTA-Merkblatt 4-6 „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile“
- WTA-Merkblatt 4-9 „Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln“
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
ANHANG 3 GLOSSAR UND ABKÜRZUNGUNGEN
Glossar:
Abdichtung/ Bauwerksabdichtung | bautechnische Maßnahme zum Schutz eines Bauteils und Bauwerkes vor Wasser und/oder Feuchte |
Abdichtungsschicht | abdichtendes Flächengebilde aus einer oder mehreren, im Verbund untereinander hergestellten, Abdichtungslagen |
Bemessungswasserstand | Ist der maximale Wasserstand, der sich witterungsbedingt oder auf Grund hydrogeologischer Beschaffenheit im Baugrund oder durch Hochwasser eingestellt hat oder einstellen kann; siehe HGW oder HHW. |
Bewegungsfuge | Zwischenraum zwischen zwei Bauteilen oder Bauwerksabschnitten, der ihnen unterschiedliche Bewegungen ermöglicht. |
Dichtband/Abdichtungsband/ Fugenband | gewebe- oder vlieskaschiertes flexibles Band zur Überbrückung von Fugen mittels Einbettung in die Abdichtungsschicht |
Fuge | gewollter oder toleranzbedingter Spalt oder Zwischenraum zwischen zwei Bauteilen oder Materialien mit möglicher Bewegung |
Grundierung/Voranstrich | Auftrag eines Stoffes auf den Untergrund als Voraussetzung zur Herstellung eines Verbundes mit der nachfolgenden Schicht |
Gründung | konstruktive und statische Ausbildung des Übergangs vom Bauwerk zum Boden |
Lastverteilungsschicht | Schicht zur Verteilung von Lasten bei wärmegedämmten Abdichtungsbauweisen zur Vermeidung von Punkt- und Linienlasten |
Nutzschicht | direkt genutzte Schicht oberhalb der Abdichtungsschicht |
Querschnittsabdichtung | Abdichtung in und unter Wänden |
Untergrund | Stoff oder Bauteil, worauf die Abdichtung unmittelbar aufgebracht wird |
Untergrundvorbereitung | Maßnahmen zur Herstellung eines beschichtungsfähigen Untergrundes |
Verstärkungseinlage | Gewebe- oder Vlies zur flächigen Einarbeitung in einen flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoff |
Wasserdurchlässigkeitsbeiwert | ist ein technisches Maß für die Wasserdurchlässigkeit des Baugrunds nach DIN EN ISO 17892 Teil 11 |
WU-Betonkonstruktion | Betonbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand. Bei diesen Bauteilen – die nach DAfStb-WU-Richtlinie bemessen und ausgeführt werden – wird davon ausgegangen, dass ein Kapillartransport von Wasser durch die Bauteile hindurch unabhängig vom hydrostatischen Druck und vom zusätzlichen Schichtenaufbau der Bauteile nicht erfolgt, wobei die Wasserdampfdiffusion auf ein vernachlässigbares Maß begrenzt wird. Dies wird erreicht durch das Zusammenspiel von der Planung, Wahl des geeigneten Entwurfsgrundsatzes, Bemessung wie Betonrezeptur und Bewehrung, der Dicke des Bauteils und dem Einbringen des Betons. Weitere Hinweise zur Planung und Ausführung gibt die WU-Richtlinie. |
Hinweis: Weitere Begriffe finden sich in DIN 18195.
Abkürzungen:
abP | allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
CE-Kennzeichnung | Symbol der Freiverkehrsfähigkeit in der EU |
DAfStb | Deutscher Ausschuss für Stahlbeton |
DIN | Deutsches Institut für Normung, DIN e. V., DIN-Norm |
EC | Eurocode |
Fuge | Europäische Norm |
FPD | Flexible polymermodifizierte Dickbeschichtung |
GISBAU | Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU |
GISCODE | Stoffgruppierungen nach Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU |
GOK | Geländeoberkante |
HGW | Bemessungsgrundwasserstand |
HHW | Bemessungshochwasserstand |
ISO | Internationale Organisation für Normung |
MDS | Mineralische Dichtungsschlämmen |
MVV TB | Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen |
WDVS | Wärmedämmverbundsystem |
WINGIS | online Datenbank von GISBAU |
ZDB | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes |
Informationen zur Weiterbildung finden Sie unter www.ausbildung-abdichtung.de
ANHANG 4 FORMBLATT „DOKUMENTATION“
Das interaktive Formblatt zur Dokumentation im PDF-Format können Sie unten auch herunterladen.