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Leitfaden Flüssigkunststoffe

Inhalt des Artikels

Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen für Dächer sowie begeh- und befahrbare Flächen nach DIN 18531 und DIN 18532

Leitfaden | 1. Ausgabe, November 2017 | Planer & Architekten, Verarbeiter

1 Einleitung

Flüssigkunststoffe werden seit Jahrzehnten erfolgreich zur Abdichtung von Bauwerken und Dächern eingesetzt, finden aber auch Anwendung als so genannte Oberflächenschutzsysteme (OS) bei begehbaren und befahrbaren Flächen. Neben ihren hervorragenden technischen Eigenschaften liegt ihre Stärke in der vielseitigen Anwendbarkeit: Als Abdichtung beim großflächigen Einsatz haben sie sich in der Praxis ebenso bewährt wie bei geometrisch anspruchsvollen Detailausbildungen.

Es lag somit auf der Hand, dass Flüssigkunststoffe nicht nur bauaufsichtlich zur Abdichtung hoch beanspruchter Bereiche geregelt wurden, sondern sukzessive Eingang in nationale und europäische Regelwerke gefunden haben. Die nach mehreren Jahren in 2017 abgeschlossene Umsetzung der Neukonzeption des deutschen Normenwerks zur Bauwerks- und Dachabdichtung (DIN 18531 bis DIN 18535) dokumentiert eindrucksvoll das breite Einsatzspektrum der Flüssigkunststoffe als praxisbewährte Abdichtungen. Diese Normen ersetzen DIN 18195, Teile 1 bis 10. DIN 18195 wird dann nur noch als Begriffsnorm mit den Definitionen zu den neuen Normen geführt.

Abbildung 1: Darstellung der Abdichtungsbereiche nach dem neuen Normungskonzept
Hinweis: Bodenplatten von Parkhäusern können durch Oberflächenschutzsysteme geschützt werden.

Nachfolgende Auflistung zeigt eine Chronologie der Einbindung von Flüssigkunststoffen als Abdichtungsprodukte in die nationalen und europäischen Regelwerke und damit auch deren Weg zum Status „Allgemein anerkannte Regel der Technik“.

  • 1982
    • UEAtc-Leitlinie für technische Zulassungen
  • 1995
    • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Herstellen von Brückenbelägen aus Beton – Dichtungsschicht auf Beton (ZTV-BEL-B, Teil 3)

      Technische Lieferbedingungen für Baustoffe zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton mit Dichtungsschicht nach ZTV-BEL-B, Teil 3 (TL-BEL-B, Teil 3)
  • 1997
    • Dachabdichtungen mit Flüssigkunststoffen in BRL A Teil 2, lfd. Nr. 1.5 gelistet (ab Ausgabe 2013/2 als lfd. Nr. 2.52 in Abschnitt 2 geführt)
  • 2001
    • Veröffentlichung der ETAG 005 (europäisch technische Leitlinie für die Zulassung von flüssig aufzubringenden Dachabdichtungen)

      Aufnahme flüssig aufzubringenden Dachabdichtungen nach ETAG 005 in Bauregelliste B Teil 1, lfd. Nr. 3.4

      Neufassung der „Flachdachrichtlinien“ des ZVDH mit Bezug auf Flüssigkunststoffe nach EOTA-Leitlinie

      DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (Instandsetzungsrichtlinie, RL-SIB) mit drei Berichtigungen 2002, 2005 und 2014
  • 2003
    • Erweiterung der BRL B Teil 1, lfd. Nr. 3.4 um Balkone, Terrassen, Gründächer
  • 2004
    • Eintrag in BRL A Teil 2, lfd. Nr. 1.12 „Bauwerksabdichtungen mit Flüssigkunststoffen“
      (ab Ausgabe 2010/2 als lfd. Nr. 2.51 in Abschnitt 2 geführt)
  • 2005
    • Sachstandsbericht „Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen nach ETAG 005 – Dächer, Balkone und Terrassen“ der Deutschen Bauchemie

      Veröffentlichung der überarbeiteten Ausgabe der ETAG 005 (Ausgabe März 2004)

      DIN EN 1504-2 „Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Definitionen, Anforderungen, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität – Teil 2: Oberflächenschutzsysteme für Beton“
  • 2008
    • Neuausgabe „Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie“ des ZVDH
  • 2009
    • Internationale IFD-Richtlinie für Planung und Ausführung von Dächern und Abdichtungen (Flachdachrichtlinie)

      DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen – Teil 2: Stoffe“
      DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen – Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung“
  • 2010
    • DIN 18531, Teile 1 – 4 „Dachabdichtungen“

      Veröffentlichung der ETAG 033 (europäisch technische Leitlinie für die Zulassung von flüssig aufzubringenden Brückenabdichtungen)
  • 2011
    • Leitfaden für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Dächern, Balkonen und Terrassen mit Flüssigkunststoffen nach ETAG 005 der Deutschen Bauchemie
  • 2010-2017
    • Neuordnung des Normenwerks zur Bauwerksabdichtung unter Einbindung bewährter Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen:

      DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“
      DIN 18532 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton“
      DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“
      DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“
      DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“
      DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken – Begriffe“
  • 2017
    • Leitfaden Flüssigkunststoffe – Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen für Dächer sowie begeh- und befahrbare Flächen nach DIN 18531 und DIN 18532 der Deutschen Bauchemie

Der vorliegende Leitfaden beschreibt die Verwendungsmöglichkeiten von Flüssigkunststoffen zur Abdichtung nicht genutzter Dächer, genutzter Dächer (Dachterrassen) sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen gemäß der Norm DIN 18531 und befahrbarer Flächen gemäß der Norm DIN 18532.

Der Leitfaden befasst sich nicht mit den normativ geregelten Flüssigkunststoffen zur Abdichtung

  • von erdüberschütteten Decken und des Sockelbereichs von Bauwerken gemäß DIN 18533-3 unter Verwendung von Flüssigkunststoffen mit einem abP auf Grundlage der PG-FLK
  • von Innenräumen gemäß DIN 18534-3 mit einem flüssig aufzubringendem Abdichtungsstoff im Verbund mit einer Nutzschicht aus Fliesen und Platten (AIV-F) unter Verwendung eines Reaktionsharzes gemäß DIN EN 14891 als Abdichtungsstoff in einem zusammengesetzten Abdichtungssystem mit einer ETA nach ETAG 022 oder mit einem abP auf Grundlage der PG-AIV-F
  • von Balkonen, Loggien und Laubengängen gemäß DIN 18531-5 mit einem flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoff im Verbund mit einer Schutz- und Nutzschicht aus Fliesen und Platten (AIV-F) unter Verwendung eines Reaktionsharzes gemäß DIN EN 14891, die mindestens der Klasse O1 oder O1P entsprechen
  • von Behältern gemäß DIN 18535-3 unter Verwendung von Flüssigkunststoffen mit einem abP auf Grundlage der PG-FLK

Die Autoren des Leitfadens haben sich zur Aufgabe gestellt, die normativen Vorgaben von DIN 18531 und DIN 18532 bei Verwendung von Flüssigkunststoffen zu Abdichtungszwecken aufzuzeigen und wichtige Hinweise zur Verarbeitung der Materialien zu geben. Damit soll sowohl die Planungs- als auch die Verarbeitungssicherheit erhöht werden.

Mit der Novellierung des deutschen Bauordnungsrechts (auf Grundlage der neuen Muster-Bauordnung (MBO) und neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)) entfallen die Bauregellisten (BRL) und die Listen der Technischen Baubestimmungen. Das geänderte Bauordnungsrecht erhält Gültigkeit mit der Umsetzung der Vorschriften in die jeweiligen Landesbauordnungen.
Im Leitfaden wird auf die entsprechenden Einträge in der veröffentlichten MVV TB (Stand: 31.08.2017) verwiesen.

Diese Veröffentlichung steht jedermann zur Anwendung frei. Wer sie nutzt, hat für die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. Durch ihre Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. In keinem Fall entbindet der Leitfaden von der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen beim Umgang und bei der Verwendung von Flüssigkunststoffen. Diese sind – wie die Angaben der Hersteller zu den jeweiligen Produkten – immer zu beachten.

2 Flüssigkunststoffe zur Abdichtung
– Definition und Einleitung

2.1 Stoffe

Die verschiedenen Abdichtungs- bzw. Beschichtungssysteme werden nach der chemischen Gruppe ihrer Bindemittel eingeteilt. Nach DIN 55945 und DIN 16945 werden die eingesetzten Bindemittel unterschieden in

  • reaktive Flüssigkunststoffe, die infolge Polyadditions-, Polykondensations- und Polymerisationsreaktionen zwischen den Bindemittelkomponenten erhärten, und
  • physikalisch trocknende Systeme, die durch Verdunsten von Wasser erhärten.

Bei einigen Systemen laufen beide Vorgänge gleichzeitig ab.

2.1.1 Reaktive Systeme

  • a) Polymethylmethacrylatharze (PMMA)
    PMMA-Flüssigkunststoffe, auch als flexible reaktive (Poly)Methylmethacrylate bezeichnet, sind zweikomponentig und bestehen aus Methacrylsäureestern. Sie härten durch Polymerisation aus.
  • b) Flexible ungesättigte Polyesterharze (UP)
    Flexible UP-Systeme sind zweikomponentig und bestehen aus Polykondensaten, die in Styrol gelöst sind. Die Reaktion erfolgt durch Vernetzung der ungesättigten Anteile und Copolymerisation mit Styrol.
  • c) Polyurethanharze (PUR)
    Bei dieser Stoffgruppe wird zwischen einkomponentigen Polyurethanharzen (PUR-1K) und zweikomponentigen Polyurethanharzen (PUR-2K) unterschieden. Polyurethan wird durch Polyaddition von Verbindungen, die di- oder polyfunktionelle Hydroxyl- oder Aminogruppen enthalten, und von Di- oder Polyisocyanaten oder von di- oder polyfunktionellen Vorpolymerisaten hergestellt.
  • d) Epoxidharze (EP)
    Epoxidharze sind Duromere, die durch Polyaddition aus Epoxiden mit amino(gruppen)-haltigen Härtern entstehen.

2.1.2 Physikalisch trocknende Systeme

Zu diesen Systemen zählen polymermodifizierte Bitumenemulsionen und -lösungen, kalt oder heiß appliziert, und wasserlösliche Dispersionen. Kunststoffdispersionen bestehen aus sehr fein in Wasser verteilten Polymerteilchen, die durch Trocknung wasserunlösliche Kunststofffilme bilden.

2.2 Flüssigkunststoffe in den Abdichtungsnormen für Bauwerke

Die reaktiven Flüssigkunststoffe

  • Polymethylmethacrylatharze (PMMA)
  • Ungesättigte Polyesterharze (UP)
  • Polyurethanharze (PUR)
  • Epoxidharze (EP)

haben Eingang in die aktuelle Normenreihe zur Abdichtung von Bauwerken (DIN 18531 bis DIN 18535) gefunden.

Tabelle 2: Zuordnung der gemäß Abdichtungsnormen verwendbaren Flüssigkunststofftypen

3 Einsatzbereiche für Flüssigkunststoffe nach DIN 18531 und DIN 18532

Die folgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die jeweiligen Anwendungsbereiche und die gemäß dieser Normen einsetzbaren Flüssigkunststoffe.

Tabelle 3: Normgerecht einsetzbare Flüssigkunststoffe für die in DIN 18531 und DIN 18532 geregelten Anwendungsbereiche

Die dafür vorgesehenen flüssig aufzubringenden Abdichtungen und Beschichtungen werden in diesen Normen definiert im Hinblick auf

  • die Stoffgruppe
  • die Bemessung/Einlage
  • die Mindesttrockenschichtdicken
  • das Gefälle
  • die Einordnung in Anwendungsklassen
  • die Einwirkungsklassen
  • die erforderlichen Leistungsstufen nach ETAG 005
  • die Nutzungsklassen (DIN 18532)
  • die Anforderungen nach RL-SIB und ZTV-BEL-B, Teil 3
  • die Anforderungen nach ETAG 033.

3.1 Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer mit Flüssigkunststoffen

Bauaufsichtliche Regelungen
Zur Abdichtung von Dächern als hoch beanspruchte Bereiche muss für die Eignung der zu verwendenden Flüssigkunststoffe ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis geführt werden. Dieser Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann entweder über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) gemäß der MVV TB, lfd. Nr. C 3.29 oder über eine Europäische Technische Bewertung/Zulassung (ETA) nach ETAG 005 geführt werden (MVV TB, lfd. Nr. B 2.2.5.10). Die hierfür zu erbringenden Leistungsklassen und -stufen sind in der entsprechenden Anlage B 2.2.5/3 festgelegt. Anforderungen an die Stoffe hinsichtlich des Brandverhaltens sowie die Anforderungen an den Dachaufbau hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sind zu beachten (s. MBO, DIN 4102, DIN EN 13501).

Hinweis:
Bei den flüssig aufzubringenden Dachabdichtungen besitzen vorwiegend solche mit einer ETA Bedeutung. Bei Ausführung nach DIN 18531 sind ausschließlich FLK mit einer ETA nach ETAG 005 zulässig.

ETAs nach ETAG 005 gibt es für Abdichtungssysteme mit und ohne Einlage. Bei Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen sind auch Abdichtungssysteme ohne Einlage in bauaufsichtlich relevanten Bereichen verwendbar, sie sind jedoch nicht in DIN 18531, Teile 1 bis 4 geregelt.

Normative Regelungen
In DIN 18531 werden Anforderungen an die Abdichtung formuliert. Je nach Anwendungs-klasse (K1 oder K2) muss die Abdichtung die Anforderungen für diese Anwendungsklasse erfüllen.

Anforderungen an die Abdichtung
Die Abdichtung muss das Eindringen von Niederschlagswasser in die zu schützenden Bauteile und in darunterliegende genutzte Bereiche des Bauwerks verhindern. Die Art der Stoffe, die Anzahl der Lagen und deren Anordnung sowie die Verfahren zur Ausführung der Abdichtung müssen in ihrem Zusammenwirken und unter Berücksichtigung möglicher Bewegungen des Untergrundes die Funktion der Abdichtung sicherstellen.

Auf Dachabdichtungen können folgende Beanspruchungen einwirken:

  • Feuchte
  • Mechanische Einwirkungen
  • Thermische Einwirkungen
  • Einwirkung durch Wurzelwachstum
  • Sonstige Einwirkungen (z. B. chemische, biologische)

Zusätzlich sind Anforderungen an die Stoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens und Anforderungen an Dachaufbauten hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Brand zu erfüllen.

Feuchte
Die Dachabdichtung muss den Einwirkungen von Niederschlägen sowie der Beanspruchung aus vorübergehend stehendem Wasser standhalten.

Mechanische Einwirkungen
Es wird unterschieden zwischen hoher und mäßiger Einwirkung.

Eine hohe mechanische Einwirkung (Stufe I) liegt vor, wenn mindestens eine der nachfolgenden Einwirkungen gegeben ist (exemplarische Nennungen nach DIN 18531-1, Abs. 5.3.2):

  • Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen
  • Häufige Wartung von techn. Anlagen auf dem Dach
  • Dachabdichtungen in besonders durch Hagelschlag gefährdeten Gebieten
  • Altabdichtungen als Untergrund für die neue Abdichtung

Eine mäßige mechanische Einwirkung (Stufe II) liegt vor, wenn die zuvor beschriebenen Einwirkungen nicht zutreffen.

Thermische Einwirkungen
Dachabdichtungen müssen bei den zu erwartenden Oberflächentemperaturen (-20°C bis +80°C) funktionsfähig bleiben.

Es wird zwischen hoher und mäßiger thermischer Einwirkung unterschieden: Als thermisch hoch beansprucht (Stufe A) gelten z. B. Dachabdichtungen ohne Oberflächenschutz, also Abdichtungen, die witterungsbedingt starken thermischen Wechseleinwirkungen ausgesetzt sind.

Als thermisch mäßig beansprucht (Stufe B) gelten z. B. Abdichtungen unter einer Kiesschicht, Umkehrdächer oder begrünte Dächer. Bei den Abdichtungen treten keine direkten Witterungseinwirkungen auf, keine starken Aufheizungen und keine schnellen Temperaturänderungen.

Durch Kombination der mechanischen und thermischen Einwirkungsstufen werden Einwirkungsklassen gebildet. Die im Einzelfall zutreffende Einwirkungsklasse ist vom Planer festzulegen und die jeweilige Dachabdichtung darauf abzustimmen.

Tabelle 4: Durch Kombination mechanischer und thermischer Einwirkungsstufen entstehende Einwirkungsklassen

Einwirkung durch Wurzelwachstum
Bei Begrünung treten Einwirkungen durch Wurzelwachstum auf. Der Eignungsnachweis gegenüber Durchwurzelung kann nach DIN EN 13948 oder nach den Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), geführt werden.
FLK sind mit dem entsprechenden Nachweis ohne zusätzliche Wurzelschutzbahn wurzel- und rhizomenfest.

Sonstige Einwirkungen
Sonstige Einwirkungen auf Dachabdichtungen können sein:

  • Kombinierte und wechselnde Einwirkungen von UV-Strahlung und Ozon
  • Chemische Einwirkungen
  • Biologische Einwirkungen, z. B. durch Mikroorganismen und Algen

Diese Einwirkungen können weiterführende Maßnahmen erforderlich machen, die vom Planer festzulegen sind.

Anwendungsklassen für Dachabdichtungen
DIN 18531-1 unterscheidet je nach geplantem Anwendungszweck zwei Klassen für Dachabdichtungen:

Tabelle 5: Unterscheidung der Anwendungsklassen K1 und K2

Stoffe für Abdichtungen nicht genutzter und genutzter Dächer
Nach DIN 18531-2 müssen die flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen einer Europäisch Technischen Bewertung (ETA) auf der Grundlage der ETAG 005 entsprechen. Sie bestehen aus ein- oder mehrkomponentigen flüssigen Stoffen auf Basis von Reaktionsharzen mit einer Einlage. Die Einlage muss Bestandteil der ETA sein. Zum Erreichen einer ausreichenden Haftung mit dem Untergrund kann eine zusätzliche Grundierung notwendig sein.

Die Bemessung der Abdichtung erfolgt unter Berücksichtigung

  • der Anwendungsklassen (K1 und K2) unter Beachtung der Mindesttrockenschichtdicke,
  • des Gefälles,
  • der Einwirkungsklassen (IA, IB, IIA, IIB) und
  • der Leistungsstufen nach ETAG 005, die durch eine Europäische Technische Bewertung/Zulassung nachgewiesen wurden.

Die in einer ETA eines Produktes ausgewiesenen Leistungsmerkmale dokumentieren die Eignung für die vorgesehenen Anwendungskategorien und Einwirkungsklassen.

Flüssigabdichtungen gelten als einlagige Abdichtungen.

Tabelle 6: Bemessung von flüssig aufzubringenden Dachabdichtungen bei nicht genutzten
und genutzten Dächern entsprechend Tab. 3 von DIN 18531-3

3.2 Abdichtung und Beschichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen mit Flüssigkunststoffen

Bauaufsichtliche Regelungen
Für Produkte zur Abdichtung mäßig beanspruchter Bereiche wie nicht unterwohnte, auskragende Balkone, Loggien und Laubengänge wird ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise nicht zwingend gefordert.

Normative Regelungen
Die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen mit Flüssigkunststoffen wird in DIN 18531-5 geregelt, die Beschichtung im Anhang A.

Anforderungen an die Abdichtung
Die Abdichtung muss das Eindringen von Niederschlagswasser in die zu schützenden Bauteile und in darunterliegende Bereiche des Bauwerks verhindern. Die Art der Stoffe, die Anzahl der Lagen und deren Anordnung sowie die Verfahren zur Ausführung der Abdichtung müssen in ihrem Zusammenwirken und unter Berücksichtigung möglicher Bewegungen des Untergrundes die Funktion der Abdichtung sicherstellen. Sie müssen die zu erwartenden Risse, die im abzudichtenden Bauteil entstehen können, überbrücken.

Zusätzlich sind Anforderungen an die Stoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens zu erfüllen.

Einwirkungen auf die Abdichtung gemäß DIN 18531-5

  • Wasser-/Feuchteeinwirkung
  • Mechanische Einwirkungen
  • Thermische Einwirkungen
  • Sonstige Einwirkungen

Wasser-/Feuchteinwirkung
Auf die Abdichtung wirken Niederschläge ein, die vorübergehend auch zu einer Pfützenbildung auf der Abdichtung führen können.

Mechanische Einwirkungen
Die Abdichtung ist direkt oder indirekt begehbar. Sie darf durch die planmäßig zu erwartenden Einwirkungen aus der Nutzung durch Personen nicht beschädigt werden. Ferner muss sie den zu erwartenden Formänderungen der Tragkonstruktion aus der Nutzung standhalten. Hierzu zählen auch Einwirkungen durch zu erwartende Risse im Beton/Zementestrich bis ca. 0,3 mm, wenn diese nach dem Aufbringen der Abdichtung entstehen oder wenn sich vorhandene Risse unter Temperatur- und Lasteinwirkungen bewegen.

Thermische Einwirkungen
Die Abdichtung muss so geplant und ausgeführt sein, dass sie bei den üblicherweise zu erwartenden Oberflächentemperaturen (-20°C bis +80°C ) funktionsfähig bleibt.

Sonstige Einwirkungen
Die Abdichtungen können fotochemischen Einwirkungen, kombinierten und wechselnden Einwirkungen von UV-Strahlung, Ozon sowie chemischen und biogenen Einwirkungen unterliegen.

Systeme für Balkone, Loggien und Laubengänge
Abdichtungen nach DIN 18531-5:

  • Flüssigkunststoffe mit ETA nach ETAG 005 mit Einlage gemäß DIN 18531, Teile 1 bis 3
  • Flüssigkunststoffe mit ETA nach ETAG 005 ohne Einlage

Beschichtungen nach DIN 18531-5, normativer Anhang A:

  • Oberflächenschutzsysteme OS 8 und OS 11 nach RL-SIB
  • Oberflächenschutzsystem OS 10 nach ZTV-BEL-B, Teil 3

Die Produkte für OS 8 und OS 11 müssen DIN EN 1504-2 entsprechen.

Die Produkte für OS 10 müssen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis in Form eines gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) nach der MVV TB (lfd. Nr. C 3.12) auf der Grundlage der ZTV-BEL-B, Teil 3 aufweisen.

3.2.1 Abdichtungen mit ETA nach ETAG 005 mit und ohne Einlage

Die Bemessung erfolgt nach Tabelle 1 in DIN 18531-5, mit der Unterscheidung in direkt oder indirekt begehbaren Oberflächen.

Bei einer direkt begehbaren Oberfläche handelt es sich um eine Abdichtung mit einer integrierten Nutz- und Schutzschicht. Bei indirekt begehbaren Oberflächen liegt die Abdichtungsschicht unterhalb einer Nutz- und Schutzschicht (Fremdbelag z. B. Platten auf Stelzlagern).

Tabelle 7: Bemessung der FLK zur Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen nach Tabelle 1 von DIN 18531-5

3.2.2 Beschichtungen mit Oberflächenschutzsystemen nach RL-SIB (OS 8, OS 11) und nach ZTV-BEL-B, Teil 3 (OS 10)

Zusätzlich zu den Anforderungen an Abdichtungen gemäß DIN 18531-5 gilt für Beschichtungen nach Anhang A:

Die Beschichtung mit den Oberflächenschutzsystemen OS 8, OS 10 und OS 11 muss eine geschlossene, vollflächig haftende sowie ausreichend dicke Schicht auf der Bauteiloberfläche bilden. Aufgrund ihres Aufbaus und ihrer stofflichen Zusammensetzung haben diese Oberflächenschutzsysteme besondere Eigenschaften, die bei Planung ihrer Anwendung zu berücksichtigen sind. Sie unterliegen direkten Einwirkungen aus der Nutzung. Daher sind für ihre dauerhafte Funktion besondere Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich.

Die Oberflächenschutzsysteme sind in Teil 2 der RL-SIB definiert.

Oberflächenschutzsystem OS 8
OS 8 ist ein starres, verschleißfestes Beschichtungssystem für mechanisch stark belastete, begeh- und befahrbare Flächen. OS 8 besteht aus einem vorgefüllten Reaktionsharz (Beschichtung) und wird einschließlich Grundierung, Abstreuung und Versiegelung mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 2,5 mm aufgebracht.

OS 8 hat keine rissüberbrückenden Eigenschaften und darf nur auf Untergründen angewendet werden, bei denen keine Risse zu erwarten sind oder vorhandene Risse sich nicht mehr bewegen.

Oberflächenschutzsystem OS 10
OS 10 ist ein elastisches Beschichtungssystem mit hoher rissüberbrückender Eigenschaft für mechanisch stark belastete begeh- und befahrbare Flächen. Die elastische Schicht hat eine Mindesttrockenschichtdicke von 2,0 mm. OS 10 besteht aus einem Reaktionsharz und wird in mehreren Arbeitsgängen (ggf. mit Einlage) im Verbund mit einer verschleißfesten, gefüllten Deckschicht mit einer Versiegelung ausgeführt.

Die Rissüberbrückungseigenschaft von OS 10 wird ermittelt nach DIN EN 1062-7, Klasse B 4.2 bei -20°C, maßgebend ist die Angabe im abP. OS 10 darf nur auf Bauteilen verwendet werden, bei denen keine größeren Rissbreiten und Rissbewegungen vorhandener Risse zu erwarten sind.

Oberflächenschutzsystem OS 11
OS 11 ist ein elastisches Beschichtungssystem mit erhöhter dynamischer rissüberbrückender Eigenschaft für stark belastete begeh- und befahrbare Flächen. OS 11 besteht aus einem Reaktionsharz.

In zweischichtiger Ausführung (OS 11a) besteht das Beschichtungssystem aus einer nicht gefüllten elastischen Schicht mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 1,5 mm im Verbund mit einer verschleißfesten, gefüllten Deckschicht mit Abstreuung und einer Versiegelung von mindestens 3,0 mm Dicke (Trockenschichtdicke insgesamt mindestens 4,5 mm).

In einschichtiger Ausführung (OS 11b) besteht das Beschichtungssystem aus einer gefüllten Schicht mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 4,0 mm und erhält eine Abstreuung und eine Versiegelung.

Die Rissüberbrückungseigenschaft von OS 11 wird ermittelt nach DIN EN 1062-7, Klasse B 3.2 bei -20°C. OS 11 darf nur auf Bauteilen verwendet werden, bei denen keine größeren Rissbreiten und Rissbewegungen vorhandener Risse zu erwarten sind.

Bei Verwendung von Oberflächenschutzsystemen zur Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen kann die integrierte Schutz- und Nutzschicht auch mit Kunststoffgranulat abgestreut werden.

3.3 Systemaufbauten für Abdichtungen von Dächern und Dachterrassen sowie für Abdichtungen und Beschichtungen von Balkonen, Loggien und Laubengängen

3.3.1 Systemaufbauten für Abdichtungen von nicht genutzten und genutzten Dächern (Dachterrassen)

Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe mit einer ETA nach ETAG 005 sind mit einer CE-Kennzeichnung versehen.

Sie bestehen aus ein- oder mehrkomponentigen flüssigen Stoffen auf Basis von Reaktionsharzen mit einer Einlage. Die zu verwendende Einlage (Flächengewicht mindestens 110 g/m²) muss Bestandteil der ETA sein. Es können zusätzliche Grundierungen zur Erreichung einer ausreichenden Haftung auf den jeweiligen Untergründen erforderlich sein. Zusätzlich kann zur optischen Gestaltung eine Versiegelung aufgebracht werden.

Wird auf wärmegedämmten genutzten Dächern (Dachterrassen) eine flüssig aufzubringende Abdichtung mit integrierter Nutzschicht (direkt begehbar) verwendet, ist über der Wärmedämmung eine druckverteilende Unterlage gemäß DIN 18531-1 anzuordnen.

Der Systemaufbau für die Abdichtung ist immer in Verbindung mit den anderen Funktionsschichten des Daches oder der Dachterrasse zu sehen.

Der Schichtenaufbau bei nicht genutzten Dächern

Grundierung
Bei einigen Untergründen kann eine Grundierung erforderlich sein (s. Kap 4.2). Hierbei sind die Empfehlungen und Hinweise der Materialhersteller zu beachten.

Abdichtung
Die erste Schicht Flüssigkunststoff ist die Einbettmasse für die Einlage. Dabei wird etwa die Hälfte des benötigten Materials verbraucht.

Die Einlage dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen Mindesttrockenschichtdicke und bestimmt die physikalischen Grenzwerte, wie Dehnung und Reißfestigkeit.

Die zweite Schicht Flüssigkunststoff dient zur vollständigen Sättigung und Abdeckung der Einlage.

Oberflächengestaltung/Versiegelung (optional)
Eine aufgebrachte Versiegelung ist eine zusätzliche Leistung. Die Oberfläche kann dadurch vor Verschmutzung geschützt und dekorativ gestaltet werden.

Abbildung 2: Systemaufbau bei nicht genutzter Dachfläche
Der Schichtenaufbau bei genutzten Dächern (Dachterrassen)

Grundierung und Abdichtung erfolgt wie beim Schichtenaufbau nicht genutzter Dächer. Zusätzlich sind bei direkt begehbaren Systemaufbauten folgende Funktionsschichten erforderlich:

Druckverteilschicht
Die Druckverteilschicht wird oberhalb der Wärmedämmung lagesicher und ohne Höhenversatz verlegt. Sie kann z. B aus Betonfertigteilen wie Trockenestrichplatten bestehen und muss für die zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein. Für die Auswahl des geeigneten Materials sind die jeweiligen Vorgaben der Hersteller der Flüssigkunststoffabdichtungen einzuhalten.

Integrierte Schutz- und Nutzschicht
Die zusätzlich aufgebrachte Schicht über der Abdichtung mit einem FLK mit einer ETA nach ETAG 005 ist integrierter Bestandteil des Abdichtungssystems und übernimmt die Schutzfunktion.

Als integrierte Schutz- und Nutzschichten können verwendet werden:

  • Zusätzliche stoffidentische Schicht (ungefüllt/gefüllt) mit Deckversiegelung und Kunststoffgranulateinstreuung/Kunststoffchips (d ≥ 1 mm)
  • Zusätzliche stoffidentische Schicht (ungefüllt/gefüllt) mit mineralischer Einstreuung und Deckversiegelung (d ≥ 1,5 mm)
Abbildung 3: Systemaufbau bei genutzten Dachflächen (direkt begehbar) mit integrierter Schutz- und Nutzschicht

3.3.2 Systemaufbauten für Abdichtungen von Balkonen, Loggien und Laubengängen mit FLK nach ETAG 005

Der Schichtenaufbau bei einer Abdichtung mit einem FLK mit einer ETA nach ETAG 005 (mit / ohne Einlage) gliedert sich in Grundierung, Abdichtungsschicht und Nutzschicht mit Oberflächengestaltung.

Grundierung
Bei einigen Untergründen kann eine Grundierung erforderlich sein (s. Kap 4.2). Hierbei sind die Empfehlungen und Hinweise der Materialhersteller zu beachten.

Abdichtung
Sie besteht aus ein- oder mehrkomponentigen flüssigen Stoffen (s. Tab. 7) mit oder ohne Einlage. Bei Verwendung einer Einlage muss diese Bestandteil der ETA sein.

Schutz- und Nutzschicht mit Oberflächengestaltung
Unterschieden wird zwischen direkt und indirekt begehbaren Abdichtungsschichten.

Bei direkt begehbaren Abdichtungsschichten wird zusätzlich eine integrierte Schutz- und Nutzschicht gefordert. Diese können bestehen aus

  • einer stoffidentischen Schicht (ungefüllt/gefüllt) mit Deckversiegelung und Kunststoffgranulateinstreuung/Kunststoffchips (d ≥ 1 mm),
  • einer stoffidentischen Schicht (ungefüllt/gefüllt) mit mineralischer Einstreuung und Deckversiegelung (d ≥ 1,5 mm),
  • einem Harz-/Quarzsandgemisch, ggf. mit Deckversiegelung (d ≥ 1,5 mm) oder
  • einem Harz-/Naturstein-Granulatgemisch (d = 4 bis 8 mm) in direktem Verbund mit der Abdichtungsschicht.

Bei indirekt begehbaren Abdichtungsschichten wird zusätzlich gefordert

  • ein im Dünnbett verklebter Belag aus Fliesen oder Platten auf einer zusätzlichen alkali- und hydrolysebeständigen stoffidentischen FLK-Schicht mit Quarzsandeinstreuung oder
  • eine separate Schicht (z. B. ein Plattenbelag in loser Verlegung auf mineralischer Feinschüttung; Stelzlager auf einer geeigneten Lastverteilungs- und Schutzschicht).

Nutzschichten sind, wenn sie nicht im Verbund mit der Abdichtungsschicht verlegt werden, auf einer Schutz- oder Trennlage zu verlegen.

Abbildung 4: Beispiel für den Aufbau einer direkt begehbaren Balkonabdichtung (mit Einlage und integrierter Schutz- und Nutzschicht)
Abbildung 5: Beispiele für den Aufbau einer indirekt begehbaren Balkonabdichtung

3.3.3 Systemaufbauten für Beschichtungen von Balkonen, Loggien und Laubengängen mit Oberflächenschutzsystemen nach RL-SIB (OS 8, OS 11) und nach ZTV-BEL-B, Teil 3 (OS 10)

Der Schichtenaufbau mit Oberflächenschutzsystemen ist beschrieben in Kapitel 3.5. Die mineralische Abstreuung in den Oberflächenschutzsystemen kann auch durch eine Abstreuung mit Kunststoffgranulat ersetzt werden.

3.4 Abdichtung von befahrbaren Flächen mit Flüssigkunststoffen

Anwendungsbereich nach DIN 18532

DIN 18532 umfasst Regelungen zur Abdichtung von

  • Straßen-, Radweg- und Fußgängerbrücken, soweit diese nicht durch die ZTV-ING geregelt sind,
  • Parkdecks und Parkdächern von Parkbauten,
  • Hofkellerdecken und Durchfahrten.

Hinweis:
Bodenplatten von Parkhäusern, sofern auf diese erdseitig nur Bodenfeuchte oder nicht drückendes Wasser einwirkt, können durch Oberflächenschutzsysteme geschützt werden. Eine ggf. vorgesehene Abdichtung von Bodenplatten von Kleingaragen und die Zugänge von Parkbauten und zu Fußgänger- und Radwegbrücken kann in Anlehnung an diese Norm durchgeführt werden.

Anforderungen an eine Abdichtung nach DIN 18532

Die in dieser Norm geregelten Abdichtungen für befahrbare Verkehrsflächen aus Beton sind Feuchteschutzmaßnahmen, die das Ein- und Durchdringen von Wasser und darin gelöster Stoffe (z. B. Chloride aus Taumitteln) verhindern und somit die bestimmungsgemäße Nutzung angrenzender Bauwerksbereiche ermöglichen sollen.

Nutzungsklassen nach DIN 18532-1

Um die unterschiedlichen Verkehrslasten zu berücksichtigen, die auf die Abdichtung einwirken, werden die Verkehrsflächen in Nutzungsklassen aufgeteilt.

Tabelle 8: Nutzungsklassen gemäß Tabelle 1 von DIN 18532-1

Flüssigkunststoffe für Abdichtungen von befahrbaren Flächen nach DIN 18532

Gemäß DIN 18532 können folgende Flüssigkunststoffe zur Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen aus Beton unter Berücksichtigung der in der Norm festgelegten Bestimmungen und Regelungen eingesetzt werden:

  • Abdichtungssysteme mit einem abP nach der MVV TB, lfd. Nr. C 3.16 auf Grundlage der TL-BEL-B, Teil 3 oder nach der Zusammenstellung der nach TL-BEL-B, Teil 3 geprüften Stoffe der BASt
  • Abdichtungssysteme mit einer ETA nach ETAG 033 unter Berücksichtigung der Anwendungsbestimmungen nach der MVV TB, lfd. Nr. B 2.2.5.13
  • Abdichtungssysteme mit einer ETA nach ETAG 005 mit einer Vlieseinlage unter Berücksichtigung der Anwendungsbestimmungen nach der MVV TB, lfd. Nr. B 2.2.5.10

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die Bauweise 1b (s. u.) gemäß DIN 18532-6 auch eine Beschichtung mit Oberflächenschutzsystemen

  • mit Produkten nach DIN EN 1504-2 und einem Aufbau nach RL-SIB (OS 8, OS 11)
  • mit einem abP nach der MVV TB, lfd. Nr. C 3.12 (OS 10)

eingesetzt werden.

Abdichtungsbauweisen

Je nach Anordnung der Abdichtungsschicht im Fahrbahnaufbau unterscheidet DIN 18532 verschiedene Abdichtungsbauweisen, wobei die Abdichtungsschicht stets auf der durch den Verkehr beanspruchten Seite des Bauteils liegt. Es wird unterschieden zwischen Bauweisen für wärmegedämmte und nicht wärmegedämmte Verkehrsflächen.

Zur Abdichtung mit Flüssigkunststoffen sind folgende drei Abdichtungsbauweisen relevant (Anm.: Die Bezeichnungen entsprechen DIN 18532):

Abbildung 6: Systemaufbau der Bauweise 1a
Abbildung 7: Systemaufbau der Bauweise 1b
Abbildung 8: Systemaufbau der Bauweise 2a

Bauarten mit Flüssigkunststoffen

Eine Bauart beschreibt den stofflichen und konstruktiven Aufbau der Abdichtung oder Beschichtung. Eine Bauart setzt sich zusammen aus einzelnen Schichten bestimmter Stoffe, wobei die Art der Stoffe, die Anzahl der Lagen und deren Anordnung sowie die Verfahren zur Ausführung die Funktion der Abdichtung oder Beschichtung sicherstellen müssen.

Einer bestimmten Bauart können Bauweisen zugeordnet werden.

Die nachfolgende Übersicht (Tabelle 9) zeigt die nach DIN 18532-6 geeigneten Bauarten mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen oder Beschichtungen (z. B. FLK DA, OS 10) und deren Eignung für bestimmte Verkehrsflächen.

Tabelle 9: Bauarten mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen oder Beschichtungen und deren Zuordnung zu den jeweiligen Verkehrsflächen (gemäß DIN 18532-6, Tabelle 1 und 2)

3.5 Systemaufbauten für befahrbare Flächen

Die Beschichtung mit den Oberflächenschutzsystemen OS 8, OS 10 und OS 11 muss eine geschlossene, vollflächig haftende sowie ausreichend dicke Schicht auf der Bauteiloberfläche bilden. Aufgrund ihres Aufbaus und ihrer stofflichen Zusammensetzung haben diese Oberflächenschutzsysteme besondere Eigenschaften, die bei Planung ihrer Anwendung zu berücksichtigen sind. Sie unterliegen direkten Einwirkungen aus der Nutzung. Daher sind für ihre dauerhafte Funktion besondere Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich.

Die Oberflächenschutzsysteme sind in Teil 2 der RL-SIB definiert.

Oberflächenschutzsystem OS 8
OS 8 ist ein starres, verschleißfestes Beschichtungssystem für mechanisch stark belastete begeh- und befahrbare Flächen. OS 8 besteht aus einem vorgefüllten Reaktionsharz (Beschichtung) und wird einschließlich Grundierung, Abstreuung und Versiegelung mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 2,5 mm aufgebracht.

OS 8 hat keine rissüberbrückenden Eigenschaften und darf nur auf Untergründen angewendet werden, bei denen keine Risse zu erwarten sind oder vorhandene Risse sich nicht mehr bewegen.

Abbildung 9: Aufbau OS 8

Oberflächenschutzsystem OS 10
OS 10 ist ein elastisches Beschichtungssystem mit hoher rissüberbrückender Eigenschaft
für mechanisch stark belastete begeh- und befahrbare Flächen. Die elastische Schicht
hat eine Mindesttrockenschichtdicke von 2,0 mm. OS 10 besteht aus einem Reaktionsharz
und wird in mehreren Arbeitsgängen (ggf. mit Einlage) im Verbund mit einer verschleißfesten,
gefüllten Deckschicht ggf. mit einer Versiegelung ausgeführt.

Die Rissüberbrückungseigenschaft von OS 10 wird ermittelt nach DIN EN 1062-7,
Klasse B 4.2 bei -20°C, maßgebend ist die Angabe im abP. OS 10 darf nur auf Bauteilen
verwendet werden, bei denen keine größeren Rissbreiten und Rissbewegungen vorhandener
Risse zu erwarten sind.

Abbildung 10: Aufbau OS 10

Oberflächenschutzsystem OS 11
OS 11 ist ein elastisches Beschichtungssystem mit erhöhter dynamischer rissüberbrückender Eigenschaft für stark belastete begeh- und befahrbare Flächen.

In zweischichtiger Ausführung (OS 11a) besteht das Beschichtungssystem aus einer nicht gefüllten elastischen Schicht mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 1,5 mm im Verbund mit einer verschleißfesten, gefüllten Deckschicht mit Abstreuung und einer Versiegelung von mindestens 3,0 mm Dicke (Trockenschichtdicke insgesamt mindestens 4,5 mm).

Abbildung 11: Aufbau OS 11a

In einschichtiger Ausführung (OS 11b) besteht das Beschichtungssystem aus einer gefüllten Schicht mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 4,0 mm und erhält eine Abstreuung und eine Versiegelung.

Die Rissüberbrückungseigenschaft von OS 11 wird ermittelt nach DIN EN 1062-7, Klasse B 3.2 bei -20°C. OS 11 darf nur auf Bauteilen verwendet werden, bei denen keine größeren Rissbreiten und Rissbewegungen vorhandener Risse zu erwarten sind.

Abbildung 12: Aufbau OS 11b

3.6 Abweichende Regelungen

Selbstverständlich ist es möglich, andere Bauweisen bzw. Materialien für die Bauausführung zu wählen, als durch die allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. in einschlägigen DIN-Normen festgelegt sind. Dies gilt nur soweit keine bauaufsichtlichen Vorgaben zu erfüllen sind.

Sind andere Regelungen vorgesehen, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab und umfassend über die Abweichungen und die damit verbundenen Auswirkungen aufklären.

4 Verarbeitung und Detailausbildung

4.1 Untergrundbeurteilung und -vorbereitung

Für eine dauerhaft funktionstüchtige Abdichtung und Beschichtung ist es unerlässlich, vor Beginn der Arbeiten die Feuchtigkeit und Oberflächenbeschaffenheit des Untergrundes zu untersuchen und zu bewerten. Die Restfeuchte bei mineralischen Untergründen darf in der Regel 6 Gew.-% nicht überschreiten. Maßgebend sind die Herstellervorgaben. Die Tragschicht ist auf Hohllagen zu überprüfen und diese sind ggf. zu beseitigen.

Grundsätzlich ist der Untergrund zu säubern und von haftvermindernden Anteilen zu befreien. Dies geschieht – abgestimmt auf den Untergrund, die örtlichen Gegebenheiten und das zu verwendende Abdichtungsprodukt – durch mechanische oder chemische Reinigungsverfahren.

Mineralische Untergründe und Asphalt sind durch abtragende mechanische Verfahren wie Fräsen, Schleifen oder Kugelstrahlen vorzubereiten. Metalle sind mit Lösemittel zu entfetten. Andere Untergründe wie z. B. Kunststoffe, Dach- und Dichtungsbahnen, sind abgestimmt auf das jeweilige angewendete Produkt nach Herstellerempfehlung vorzubereiten. Bei nicht zu spezifizierenden Untergründen ist eine Haftprobe durchzuführen.

Hinweis:
Damit Unebenheiten des Untergrundes nicht übernommen werden, sollten Risse verfüllt und Egalisierungen unterhalb der Abdichtungslage vorgenommen werden. Bei der Verarbeitung von Oberflächenschutzsystemen sind zusätzlich die Vorgaben der RL-SIB zu beachten.

4.2 Grundierung

Je nach Art des Untergrundes und des angewendeten Abdichtungsprodukts ist ggf. eine Grundierung erforderlich, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen kann:

Tabelle 10: Funktionalität einer Grundierung bei unterschiedlichen Untergründen

Auf Wärmedämmstoffen sind in der Regel Trägerlagen oder eine Druckverteilschicht anzuordnen. Die Grundierung ist dem jeweiligen Untergrund anzupassen.

Die Verwendung und die Art der Grundierung werden von jedem Hersteller vorgegeben. Angaben über Verbrauch, zur Applikationsform und zu Reaktionszeiten sind den jeweiligen Produktdatenblättern zu entnehmen.

4.3 Ausführung der Abdichtung und Beschichtung

Flächenabdichtungen mit Flüssigkunststoffen sind grundsätzlich vollflächig haftend aufzubringen. Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen gemäß DIN 18531, Teile 1 bis 4 müssen mindestens in zwei Arbeitsgängen mit Einlage ausgeführt werden. Für die Ausführung von Anschlüssen und Detailausbildungen sind stoffidentische Werkstoffe mit einer Einlage zu verwenden. Die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen mit Flüssigkunststoffen kann gemäß DIN 18531-5 systembedingt auch ohne Einlage erfolgen.

Die Verarbeitung von Flüssigkunststoffen erfolgt durch Streichen, Rollen oder Spritzen. Die hergestellte bzw. gebrauchsfertige Mischung wird auf dem fachgerecht vorbehandelten Untergrund vorgelegt und gleichmäßig verteilt. Die Einlage wird in die vorgelegte Flüssigkunststoffschicht eingebettet. Die Einlage ist hohlraumfrei (ohne Lufteinschlüsse) einzuarbeiten und „frisch in frisch“ abzudecken. Die Einlagen müssen sich hierbei mindestens 50 mm überlappen. Bei Arbeitsunterbrechungen ist der Überlappungsbereich z. B. durch Anschleifen vorzubereiten oder durch Anlösen nach Vorgabe des Herstellers vorzubehandeln.

Die für die Verarbeitung der Flüssigkunststoffe zur Verfügung stehende Zeit (Verarbeitungszeit, Topfzeit) ist begrenzt und muss berücksichtigt werden. Hohe Temperaturen beschleunigen, niedrige Temperaturen verzögern den Reaktionsverlauf der Abdichtung.

Beschichtungen mit Flüssigkunststoffen werden nach Herstellervorgabe ein- oder zweischichtig, ggf. mit Einlage (OS 10), vollflächig haftend aufgebracht. Dies kann durch Streichen, Rollen oder Spritzen erfolgen. Für die Ausführung einer Beschichtung mit Oberflächenschutzsystemen gemäß DIN 18531-5 Anhang A sowie DIN 18532-6 gilt die RL-SIB Teil 3.

Werden flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf Trägerlagen aufgebracht, gelten für die Lagesicherheit der Trägerlagen die Anforderungen nach DIN 1055-4.

Damit die geforderten Mindesttrockenschichtdicken erreicht werden, sind die Abdichtungs-/Beschichtungsstoffe in so großer Menge aufzubringen, dass Verarbeitungstoleranzen, Unebenheiten, Rauigkeiten des Untergrundes ausgeglichen werden. Die zur Erreichung der Mindesttrockenschichtdicke erforderliche Materialmenge je m2 ist vom Hersteller anzugeben.

Hinweis zur Qualitätssicherung:
Die Einhaltung der Schichtdickenanforderungen ist durch Verbrauchsmengenkontrollen, Nassschichtdickenmessungen oder optische Kontrollen z. B. bei Abdichtungen mit Einlage, die zugleich eine Schichtdickenkontrolle ermöglichen, sicherzustellen. Hierzu sind die Angaben des Produktherstellers zu beachten. Die Kontrollen sind ausführungsbegleitend zu dokumentieren.

4.4 Detailausbildung

Detailausbildungen mit Flüssigkunststoff sollten grundsätzlich mit einer Einlage ausgeführt werden. Bewährt haben sich Flüssigkunststoffe mit einer ETA nach ETAG 005 mit einer Einlage (Flächengewicht von mindestens 110 g/m²). Voraussetzung ist die Stoffidentität des Flüssigkunststoffs für die Fläche und für die Detailausbildung.

Hinweis:
Die folgenden Zeichnungen sind Prinzipskizzen, bei denen nicht alle Varianten und Funktionsmerkmale dargestellt sind.

4.4.1 Wandanschluss

Wandanschlüsse müssen gemäß den Normen DIN 18531 und DIN 18532 mindestens 15 cm ab Oberkante Belag hinterlaufsicher am Bauteil hochgeführt werden. Eine mechanische Fixierung ist im Regelfall nicht notwendig. Ein Schutz vor mechanischer Beschädigung kann in Einzelfällen erforderlich sein.

Abbildung 13a: Wandanschluss
Abbildung 13b: Türanschluss

Sonderfall: Türanschluss
Wenn möglich sollte auch beim Türanschluss die Mindestanschlusshöhe von 15 cm über dem Belag eingehalten werden. Ausnahme: Bei Anschlüssen an Übergängen von Balkonen und Terrassen, an denen Barrierefreiheit vorgesehen ist, sind geringere Anschlusshöhen und Ausführungen gesondert zu planen.

4.4.2 Dachrand- und Traufabschluss

Dachrandabschlüsse bei Abdichtungen mit Flüssigkunststoff werden in der Regel mit mehrteiligen Profilen oder mit Mauerabdeckungen ausgeführt. Die Anschlusshöhe am Dachrand soll bei Dachneigungen < 5° mindestens 10 cm, bei größeren Dachneigungen 5 cm betragen.

Bei Dachrandabschlüssen mit vorgehängter Rinne wird die Abdichtung bis auf den horizontalen Schenkel des Rinneneinhangbleches geführt. Die Abdichtung kann sowohl in der waagrechten als auch an der senkrechten Kante enden.

Abbildung 14a: Dachrandabschluss
Abbildung 14b: Traufabschluss mit Rinneneinhang

4.4.3 Rohrdurchführungen

Anschlüsse an Rohrdurchführungen (z. B. Lüfter, Stützen) sollen mindestens 15 cm über Oberkante des Belags am Bauteil hochgeführt werden. Bei geeignetem Untergrund mit ausreichender Haftung kann auf eine mechanische Fixierung verzichtet werden. Bei neuen Rohrdurchführungen mit mindestens 10 cm breitem Anschlussflansch genügt ein Anschluss in der Abdichtungsebene.

Abbildung 15: Rohrdurchführung

4.4.4 Dachentwässerung (Gully)

Anschlüsse an die Dachentwässerung (Gully) können flächig auf ausreichend große Anschlussflansche um die Öffnung herum ausgeführt werden, wenn diese mindestens 10 cm breit sind. Auf eine mechanische Fixierung kann bei ausreichender Haftung auf dem Untergrund verzichtet werden.

Bei bereits vorhandenen Gullys kann es erforderlich sein, die Abdichtung in den Ablauf hineinzuführen. Da in diesem Fall der Laub- oder Kiesfang nicht mehr passgenau eingesetzt werden kann, muss er ersetzt oder bearbeitet werden.

Abbildung 16: Gully / Bodeneinlauf

4.4.5 Lichtkuppel

Anschlüsse an Lichtkuppelaufsatzkränze können sowohl auf dem horizontalen Flansch ausgeführt, als auch am Aufsatzkranz hochgeführt werden. Die Oberkante des Aufsatzkranzes soll sich mindestens 15 cm über der Oberfläche des Belags befinden. Auf eine mechanische Fixierung der Abdichtung am Aufsatzkranz kann verzichtet werden.

Abbildung 17: Beweglicher Anschluss

4.4.6 Beweglicher Anschluss

Für bewegliche Anschlüsse gelten die Grundsätze aus Kapitel. 4.4.8 „Bewegungsfugen“. Der Anschluss ist dabei so auszuführen, dass vorhersehbare Einwirkungen aus Bewegung nicht zu Beschädigungen oder frühzeitigem Versagen führen. Anschlüsse an vertikale Bauteile sollen mindestens 15 cm über Oberkante des Belags am Bauteil hochgeführt werden. Bei geeignetem Untergrund mit ausreichender Haftung kann auf eine mechanische Fixierung am oberen Rand verzichtet werden. In der Abdichtungsebene ist der Anschluss in einer Breite von mindestens 10 cm auszuführen.

Abbildung 18: Beweglicher Anschluss

4.4.7 Anschluss an Entwässerungsrinne

Anschlüsse an Entwässerungsrinnen können flächig auf ausreichend große Anschlussflansche ausgeführt werden, wenn diese mindestens 5 cm breit sind. Die Haftung und Verträglichkeit zum Anschlussflansch muss dabei sichergestellt sein. Bei bereits vorhandenen Entwässerungsrinnen und bei nicht ausreichender Flanschbreite kann es erforderlich sein, die Abdichtung in den Rinnenlauf hineinzuführen. Da dadurch eventuell die Rostabdeckung nicht mehr passgenau eingesetzt werden kann, muss diese ersetzt oder bearbeitet werden.

Abbildung 19: Anschluss an Entwässerungsrinne

4.4.8 Bewegungsfugen

Die Ausbildung von Bewegungsfugen muss auf die Art, Richtung, Größe und Häufigkeit der zu erwartenden Bewegungen abgestimmt sein.

Je nach Art und Größe der Bewegungen wird unterschieden zwischen Fugen des Typs I und des Typs II. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Regel beide Bewegungsarten an einem Bauwerk auftreten und sich überlagern, wobei die Ausbildung dann nach Typ II erfolgen muss.

Fugentyp I sind Fugen für langsam ablaufende und einmalige oder selten wiederholte Bewegungen, z. B. Setzungsbewegungen, Schwindverkürzungen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen (Dehnungen) in oberseitig wärmegedämmten Dachflächen.

Dabei sollten die Bewegungen der Fugenflanken sowohl für Einzelbewegungen aus z. B. Setzung, Dehnung oder Scherung als auch für kombinierte Bewegungen das Maß von 5 mm bei flüssig aufzubringenden Abdichtungen nicht überschreiten.

Bei Überschreitung dieser Maße ist die Abdichtung über der Fuge nach Fugentyp II auszuführen.

Fugentyp II sind Fugen für schnell ablaufende oder häufig wiederholte Bewegungen, z. B. Längenänderungen durch tages- und jahreszeitliche Temperaturänderungen, sowie durch wechselnde Verkehrslasten. Der Fugentyp II liegt weiterhin vor bei oberseitig ungedämmten Flächen.

Abdichtung von Fugen des Typs I
Die Abdichtung darf die Fuge in ebener Ausführung überbrücken. Bei der Abdichtung von Dächern sind Schleppstreifen von mindestens 50 mm Breite über der Fuge anzuordnen. Die Lagesicherheit des Schleppstreifens ist sicherzustellen.

Abdichtung von Fugen des Typs II
Unter Berücksichtigung der Größe und Häufigkeit der Fugenbewegungen ist die Art der Abdichtung im Einzelfall festzulegen. Diese kann durch eine schlaufenartige Ausbildung der Abdichtung im Bereich der Fuge oder mit Hilfe vorgefertigter Fugenkonstruktionen erfolgen.

Fugenausbildungen des Typs II können aus der Abdichtungsebene herausgehoben werden, z. B. durch Anordnung von Dämmstoffkeilen oder durch Aufkantungen. Teilflächen von Dächern, die durch Heraushebungen getrennt werden, sind unabhängig voneinander zu entwässern.

Abbildung 20: Abdichtung einer Bewegungsfuge bei einem nicht genutzten Dach (Fugentyp I) gemäß DIN 18531
Abbildung 21: Abdichtung einer Bewegungsfuge bei einem nicht genutzten Dach (Fugentyp II) gemäß DIN 18531
Abbildung 22: Beispiel einer befahrbaren Fugenabdichtung ohne mechanischem Schutz mit FLK bei Bauweise 1b (Fugentyp II); Sonderlösung abweichend von DIN 18532
Abbildung 23: Beispiel einer befahrbaren Fugenabdichtung mit FLK mit mechanischem Schutz (Fugentyp II); Sonderlösung abweichend von DIN 18532

4.4.9 Materialkombinationen

Werden unterschiedliche Werkstoffe verwendet z. B. Flüssigkunststoffe auf Dachbahnen, so müssen diese für den jeweiligen Zweck geeignet und untereinander dauerhaft verträglich sein. Materialverträglichkeit, Haftfestigkeit und Wasserdichtheit sind sicherzustellen.

Bei Übergängen von flüssig aufzubringenden Dachabdichtungen auf bahnenförmige Stoffe muss der Anschluss mindestens 100 mm auf die Bahn geführt werden.

5 Arbeitssicherheit, Transport und Entsorgung

Das Sicherheitsdatenblatt des Produktherstellers, ggf. ergänzt durch das Technische Merkblatt, gibt aktuelle Hinweise zur Arbeitssicherheit, zum Transport des Materials bis hin zur Entsorgung unverbrauchter Produktreste. Grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen sind das Tragen persönlicher Schutzausrüstung entsprechend der Herstellerangaben, das Vermeiden eines unmittelbaren Kontakts des Materials mit den Augen und der Haut, das Fernhalten von Nahrungsmitteln und Getränken sowie Rauchverbot während der Arbeit. Alle Produkte sind nach Chemikalienrecht klassifiziert. Im Falle einer Einstufung befindet sich die Kennzeichnung mit entsprechenden Gefahren- und Sicherheitshinweisen auf dem Gebinde. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zu beachten.

Weitere Informationen zu Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Flüssigkunststoffen sind über GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) mithilfe eines GISCODEs verfügbar. Diese können über das Softwareprogramm WINGIS oder im Internet unter http://wingisonline.de abgerufen werden. Dieses Informationssystem unterstützt den Verwender bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten.

Bei Produkten, die den Gefahrgutvorschriften unterliegen, kenntlich gemacht auf dem Gebinde, im Sicherheitsdatenblatt und den zugehörigen Transportpapieren, müssen die besonderen Vorschriften des Gefahrgutrechts beachtet werden. Hierfür bieten auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (http://www.bgbau.de/gisbau/fachthemen/trans/gefahrguttransport) wie auch der Verband der chemischen Industrie (VCI) mittels eines Leitfadens zur Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi (Beförderung von Gefahrgut) nützliche Hinweise zum Transport von Gefahrgut.

Flüssigkunststoffe und ggf. deren zugehörige Komponenten sind stets dicht verschlossen im Originalgebinde an einem trockenen, frostfreien, kühlen und gut gelüfteten Ort aufzubewahren. Die Gebinde sind vor Hitze und direkter Sonnenstrahlung zu schützen. Vor der Verarbeitung in der kalten Jahreszeit sollte möglichst eine Lagerung bei Raumtemperatur erfolgen. Über die optimalen Lagerbedingungen und geeigneten Verarbeitungstemperaturen des Materials informiert der Hersteller im Technischen Merkblatt der entsprechenden Produkte.

Die Entsorgung leerer Gebinde unterliegt in Deutschland der Verpackungsverordnung. Restentleerte Gebinde sind einem Entsorgungssystem zuzuführen. Auskunft über Entsorgungspartner gibt der Hersteller. Bei der Entsorgung unverbrauchten Restmaterials sind die gesetzlichen Abfallbestimmungen – unter Zuordnung der im Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Abfallschlüsselnummer – einzuhalten.

Angaben zur Entsorgung ausgehärteter Restmengen, in der Regel als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, nennt der Hersteller in seinen technischen Produktunterlagen.

6 Qualitätssicherungsmaßnahmen

Einhaltung und Messung der Mindesttrockenschichtdicke
Um die entsprechend der jeweiligen Norm vorgegebene Mindesttrockenschichtdicke (bzw. eine in einer ETA oder einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (abP) geforderte höhere Schichtdicke) zu erzielen, sind Verarbeitungstoleranzen, Unebenheiten, Rauigkeiten des Untergrundes zu berücksichtigen. Zur Einhaltung der geforderten Schichtdicken kann die verarbeitete Menge des Flüssigkunststoffs pro Quadratmeter herangezogen werden, und sie ist zu dokumentieren. Zur Bewertung der Schichtdicke kann eine Referenzprobe auf vergleichbarer Unterlage hergestellt werden. Eine erstellte Referenzprobe ist ggf. der Baudokumentation beizufügen.

Eine Prüfung der Mindesttrockenschichtdicke nachträglich am Objekt kann nur zerstörend durchgeführt werden. Die Bestätigungsprüfung ist nur in begründeten Fällen durchzuführen.

Einhaltung der Verarbeitungsanleitung
Die Verarbeitung muss gemäß der Verarbeitungsanleitung des Herstellers insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte erfolgen:

  • Verarbeitung durch entsprechend geschultes Personal,
  • Verarbeitung der einzelnen Komponenten,
  • Verarbeitung mit den erforderlichen Werkzeugen und Hilfsstoffen,
  • Sicherheitsmaßnahmen während der Verarbeitung,
  • Überprüfung der Sauberkeit und Vorbereitung des Untergrundes,
  • Einhaltung geeigneter Witterungs- und Aushärtungsbedingungen,
  • Sicherstellung der einzuhaltenden Mindesttrockenschichtdicke,
  • Prüfung während der Verarbeitung und an der fertigen Abdichtung/Beschichtung und Dokumentation.

7 Ausgewählte Regelwerke

  • DIN 18195 (Ausgabe 2017-07)
    • Abdichtung von Bauwerken – Begriffe
  • DIN 18531 (Ausgabe 2017-07)
    • Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen
      Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
      Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
      Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details
      Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
      Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge
  • DIN 18532 (Ausgabe 2017-07)
    • Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
      Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
      Teil 2: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Lage Gussasphalt
      Teil 3: Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumenbahnen
      Teil 4: Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
      Teil 5: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
      Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
  • DIN 18533 (Ausgabe 2017-07)
    • Abdichtung von erdberührten Bauteilen
      Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
      Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
      Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
  • DIN 18534 (Ausgabe 2017-07)
    • Abdichtung von Innenräumen
      Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
      Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
      Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)
      Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix
  • DIN 18534 (Ausgabe 2017-08)
    • Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-B)
  • DIN 18534 (Ausgabe 2017-08)
    • Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-P)
  • DIN 18535 (Ausgabe 2017-07)
    • Abdichtung von Behältern und Becken
      Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
      Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
      Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
  • DIN EN 1062-7 (Ausgabe 2004-08)
    • Beschichtungsstoffe – Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Substrate und Beton im Außenbereich – Teil 7: Bestimmung der rissüberbrückenden Eigenschaften
  • DIN EN 1504-2 (Ausgabe 2005-01)
    • Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Definitionen, Anforderungen, Qualitätskontrolle und Beurteilung der Konformität –
      Teil 2: Oberflächenschutzprodukte und -systeme für Beton; Deutsche Fassung EN 1504-2: 2004
  • DIN EN 13501-1 (Ausgabe 2010-01)
    • Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten; Deutsche Fassung EN 13501-1: 2007 + A1: 2009
  • DIN EN 13501-5 (Ausgabe 2016-12)
    • Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 5: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus Prüfungen bei Beanspruchung durch Feuer von außen; Deutsche Fassung EN 13501- 5: 2016
  • DIN EN 13948 (Ausgabe 2008-01)
    • Abdichtungsbahnen – Bitumen-, Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen – Bestimmung des Widerstandes gegen Wurzelpenetration; Deutsche Fassung EN 13948: 2007
  • DIN EN 14891 (Ausgabe 2013-07)
    • Flüssig zu verarbeitende wasserundurchlässige Produkte im Verbund mit keramischen Fliesen und Plattenbelägen – Anforderungen, Prüfverfahren, Konformitätsbewertung, Klassifizierung und Bezeichnung; Deutsche Fassung EN 14891:2012 + AC:2012
  • ETAG 005
    • Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen (ETAG 005, Teile 1 bis 8) vom 18.02.2005: Teile 1 – 8 vom 18.02.2005, Bekanntmachung im BAnz Nr. 102a vom 04.06.2005
  • ETAG 022
    • Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen
      Teil 1 (Flüssig aufzubringende Abdichtungen mit und ohne Nutzschicht, Fassung 18.07.2007) vom 06.08.2007, Bekanntmachung im BAnz Nr. 204a vom 31.10.2007
      Teil 2 (Bausätze mit Abdichtungsbahnen, Fassung November 2010) vom 12.09.2011, Bekanntmachung im BAnz Nr. 184a vom 07.12.2011
      Teil 3 (Bausätze mit wasserdichten Platten, Fassung November 2010) vom 12.09.2011, Bekanntmachung im BAnz Nr. 184a vom 07.12.2011
  • ETAG 033
    • Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Bausätze für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen (Fassung Juli 2010) vom 14.03.2011, Bekanntmachung im BAnz Nr. 85a vom 07.06.2011
  • MBO
    • Musterbauordnung (zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016); Bezugsquelle: www.dibt.de
  • MVV TB (Ausgabe 2017)
  • PG-AIV-F (Mai 2014)
    • Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen, Teil 1: Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe (PG-AIV-F); Bezugsquelle: www.dibt.de
  • PG-FLK (Juni 2010)
    • Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Bauwerksabdichtungen mit Flüssigkunststoffen (PG-FLK); Bezugsquelle: www.dibt.de
  • Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen –Dachbegrünungsrichtlinie, Ausgabe 2008
    • Hrsg. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), ISBN 978-3-940122-08-7
  • RL-SIB (Ausgabe 2001-10)
    • DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
      Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze
      Teil 2: Bauprodukte und Anwendung
      Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung
      Teil 4: Prüfverfahren
  • TL-BEL-B, Teil 3 (Ausgabe 1995)
    • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Herstellen von Brückenbelägen auf Beton, Teil 3: Abdichtungsschicht aus Flüssigkunststoff und Technische Lieferbedingungen für Baustoffe zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton mit Abdichtungsschicht nach ZTV-BEL-B, Teil 3; Bezugsquelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ZTV-BEL-B, Teil 3 (Ausgabe 1995)
    • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Herstellen von Brückenbelägen auf Beton – Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff
  • ZTV-ING (Ausgabe Gesamtfassung 5/2017)
    • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten; Bezugsquelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

8 Glossar und Abkürzungen

  • Abdichtung
    • bautechnische Maßnahme zum Schutz eines Bauteils und Bauwerkes vor Wasser und/oder Feuchte
  • Abdichtungsschicht
    • abdichtendes Flächengebilde aus einer oder mehreren, im Verbund untereinander hergestellten, Abdichtungslagen
  • Abdichtungssystem
    • vom Systemanbieter festgelegte Komponenten einer Abdichtungsbauart, die im eingebauten Zustand die Abdichtung ergeben
  • Beschichtung
    • bautechnische Maßnahme zur Herstellung einer geschlossenen Schutzschicht auf einer Bauteiloberfläche zur Verhinderung des Eindringens von flüssigen Stoffen in das Bauteil
  • Einlage
    • Gewebe oder Vlies, welches flächig in einen Flüssigkunststoff eingearbeitet wird
  • Grundierung
    • Auftrag eines Stoffes auf den Untergrund als Voraussetzung zur Herstellung eines Verbundes mit der nachfolgenden Schicht
  • Lastverteilungsschicht
    • Schicht zur Verteilung von Lasten bei wärmegedämmten Abdichtungsbauweisen
  • Mindesttrockenschichtdicke
    • Schichtdicke eines flüssig zu verarbeiteten Abdichtungsstoffes im ausreagierten Zustand, die an keiner Stelle unterschritten werden darf
  • Nutzschicht
    • direkt genutzte Schicht oberhalb der Abdichtungsschicht
  • Schutzlage
    • dauerhafter Schutz einer Abdichtungsschicht aus bahnenförmigen Stoffen gegen mechanische, thermische und/oder chemische Einwirkung
  • Schutzschicht
    • dauerhafter, ggf. auch lastverteilender Schutz einer Abdichtungsschicht gegen mechanische, thermische und/oder chemische Einwirkung
  • Trockenschichtdicke
    • Schichtdicke eines flüssig verarbeiteten Abdichtungsstoffes im ausreagierten oder erhärteten Zustand
  • Untergrund
    • Stoff oder Bauteil, worauf die Abdichtung unmittelbar aufgebracht wird
  • Untergrundvorbereitung
    • Aufbringen von Haftbrücke, Grundierung, Versiegelung oder Kratzspachtelung auf den vorbereiteten Untergrund
  • Versiegelung
    • Oberseitig abdeckende Schicht auf einem flüssig verarbeiteten Abdichtungsstoff

Hinweis: Weitere Begriffe finden sich in DIN 18195.

Im Text verwendete Abkürzungen:

  • AIV-F
    • Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten
  • abP
    • allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
  • BRL
    • Bauregelliste
  • ETA
    • Europäische Technische Zulassung/Bewertung (en: European Technical Approval/Assessment)
  • ETAG
    • Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung (en: European Technical Approval Guideline)
  • FLK
    • Flüssigkunststoff
  • FLL
    • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
  • MBO
    • Musterbauordnung
  • OS
    • Oberflächenschutzsystem
  • PG
    • Prüfgrundsätze
  • UEAtc
    • Union Européenne pour l´Agrément technique dans la construction (europäischer Zusammenschluss nationaler Zulassungsstellen für Bauprodukte)

9 Leistungsstufen für flüssig zu verarbeitende Abdichtungen nach ETAG 005

10 Nachwort

Der vorliegende „Leitfaden Flüssigkunststoffe – Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen für Dächer sowie begeh- und befahrbare Flächen nach DIN 18531 und DIN 18532“ bietet einen Überblick über die Flüssigkunststoffe, die geeignet sind, unter gegebenen klimatischen und bauphysikalischen Bedingungen, dauerhaft Dächer (nicht genutzte und genutzte), Balkone, Loggien und Laubengänge sowie befahrbare Verkehrsflächen (Parkdecks) abzudichten. Es werden sowohl die bauaufsichtlichen Rahmenbedingungen genannt, als auch die Einbettung der flüssig aufzubringenden Abdichtungen bzw. Beschichtungen und deren Verarbeitung in den maßgeblichen Normen DIN 18531 und DIN 18532 behandelt. Der Leitfaden richtet sich einerseits an den Planer und Architekten, andererseits an den Ausführenden mit dem Ziel, mit der richtigen Produktauswahl und der sicheren Verarbeitung, das optimale Abdichtungsergebnis zu erzielen.

Diese Veröffentlichung ersetzt den Leitfaden „Für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Dächern, Balkonen und Terrassen mit Flüssigkunststoffen nach ETAG 005“ vom Mai 2011.

Bildnachweis

Abb. 1: Zeichnung nach SIA-Norm 270, Beschriftung und Farbgebung
durch die Deutsche Bauchemie e. V.
Triflex GmbH & Co. KG
KEMPER SYSTEM GmbH & Co. KG
Sika Deutschland GmbH (Seite 9)
BGBau – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernimmt die Deutsche Bauchemie keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen Ansprüche weder gegenüber der Deutschen Bauchemie noch den Verfassern geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Schäden von der Deutschen Bauchemie oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

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