• Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

    Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden vom DIBt für solche Bauprodukte im Anwendungsbereich der Länderbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke.