Wassergefährdungsklassen
Stoffe, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachhaltig zu verändern, werden aufgrund § 19g des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt:
WGK 1: schwach wassergefährdend
WGK 2: wassergefährdend
WGK 3: stark wassergefährdend
Stoffe, die nicht wassergefährdend sind, werden mit „nwg“ bezeichnet und in der VwVwS geführt.